Die Lüge von der neuen Verbraucherkredit-richtlinie
3. Juni 2010 | Von KreditHeld | Kategorie: BlogMitte letzten Jahres verabschiedete der Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, das am 11. Juni endlich in Kraft treten wird. Verbraucher, bzw. Verbraucherschützer versprechen sich von der neuen Richtlinie endlich mehr Transparenz im bisher recht undurchsichtigen Kreditgeschäft. Mittlerweile häufen sich allerdings die Anzeichen dafür, dass die Richtlinie nicht zwangsweise für aufgeklärte Kreditnehmer sorgen wird.
Unabhängig davon, auf welcher Internetseite man sich derzeit als Verbraucher über die Konditionen von verschiedenen Kreditgebern informiert, das vermittelte Bild hat üblicherweise nur wenig mit der Realität gemeinsam. “Lockvogel-Angebote” vermitteln Kreditsuchenden das Bild, Effektivzinsen von 4,5% bis maximal 9% wären an der Tagesordnung, dabei kommen diese Spitzenkonditionen häufig nur für einen geringen Teil der Bevölkerung in Frage. Nachdem die Banken-Industrie von sich aus nur wenig an dieser Lage ändern wollte, schritt nun der Gesetzgeber ein und verabschiedete das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie.
Die Änderungen im einzelnen
Konkret besagt die Verbraucherkreditrichtlinie: Wenn ein Kreditgeber ein Kreditangebot in irgendeiner Form mit Zahlen bewirbt, so ist es nicht mehr zulässig, lediglich einen Werbezins zu nennen. Vielmehr muss auch ein konkretes Kreditangebot in verständlicher und auffallender Form mitangegeben werden, das für zwei Drittel aller Kunden des jeweiligen Kreditinstituts gilt. So werden Kreditanbieter zwar auch zukünftig weiterhin munter mit Werbezinsen um sich werfen, doch durch den zusätzlich angegebenen Effektivzins des “repräsentativen Kreditangebots” wird sich ein sehr viel aussagekräftigeres und klareres Bild über die zu erwarteten Konditionen ergeben.
Das jeweilige Kreditangebot muss darüber hinaus nicht nur einen Zins ausweisen, vielmehr müssen auch alle weiteren wichtigen Daten wie die Laufzeit, der Gesamtbetrag, die Ratenhöhe, die Bearbeitungskosten und die genauen Voraussetzungen für die Kreditaufnahme angegeben werden. Hier sind also keine Zahlenspiele mehr möglich, vielmehr muss absolut konkret auf den Tisch gelegt werden, was für den jeweiligen Kreditnehmer gilt.
Schlupfloch
Eine sinnvolle Regelung, die eigentlich keine Fragen mehr offen lassen sollte. In der Realität sieht am Ende womöglich doch wieder alles anders aus, als man sich das von Seiten des Gesetzgebers ausgemalt hatte. So pausiert beispielsweise das Werbeprogramm der Hanseatic Bank ab dem 11.06. aus “strategischen Gründen”. Konkret ist damit gemeint, dass die Bank zunächst abwarten will, wie die Konkurrenz mit der Verbraucherkreditrichtlinie umgehen wird. Nachtrag vom 10.06.: Die Hanseatic Bank kam auf uns zu und versicherte uns, dass sich das Aussetzen des Werbeprogramms auf Strategievorgaben der Muttergesellschaft aus Frankreich begründet und diese nichts mit der Verbraucherkreditrichtlinie zu tun haben. Entsprechend möchten wir unsere ursprüngliche Aussage revidieren (diese wurde entsprechend gekennzeichnet). Gingen zunächst einige Zweifler an der neuen Richtlinie davon aus, dass sich schlichtweg nichts ändern wird und die Banken das Gesetz gekonnt ignorieren werden, so beweisen die ersten Rundmails einiger Institute, dass man durchaus von Kreditportalen im Internet verlangt, die Werbemittel entsprechend anzupassen.
Hier kommt es nun zu einer technischen Herausforderung. Ein Kreditrechner bietet nur eine begrenzte Anzahl an Platz und dort sollen üblicherweise möglichst viele Kreditbanken untergebracht werden. Würde nun zu jedem einzelnen Anbieter noch ein ausführlich beschriebenes und repräsentatives Kreditangebot untergebracht werden, so geht schnell die Übersichtlichkeit verloren und der Kreditrechner kann nicht mehr seinen eigentlichen Zweck erfüllen. Eine Vermutung besteht nun darin, dass Vergleichsseiten auf Pop-Ups oder Mousover-Texte setzen werden, die von Besuchern in den meisten Fällen gekonnt ignoriert werden. Dies würde auf den befürchteten Effekt hinaus laufen: An den bestehenden – wenig aussagekräftigen – Vergleichen, die sich üblicherweise am Werbezins orientieren, würde sich im Grunde nichts ändern.
Paradies für Paragraphenreiter?
Sowieso werden Pioniere in den wenigsten Fällen für ihren Mut belohnt werden. Vielmehr gehen unter anderem auch wir davon aus, dass Rechtsanwälte vom 11.06. an auf den vielzähligen Kreditvergleichsseiten unterwegs sein werden, um Betreiber, die gegen die neue Richtlinie verstoßen, zu verklagen. Entsprechend erhalten Betreiber solcher Webseiten in diesen Tagen jede Menge Informations-E-Mails, die genau auf die neuen Werbemaßnahmen ab dem 11.06. hinweisen. Die ganze Industrie scheint in Aufruhr zu sein und entsprechend spannend werden die Änderungen, die am nächsten Freitag umgesetzt werden, beobachtet werden können.
Änderungen auf Kreditheld
Da wir es uns zur Aufgabe gemacht haben, die verschiedenen Kreditanbieter kritisch zu beleuchten und fair miteinander zu vergleichen, wird Kreditheld Kreditvergleiche ausschließlich auf Basis der repräsentativen Kreditangebote erstellen. Nur der Effektivzins eines repräsentativen Kreditangebots gibt tatsächlich Aufschluss über die Konditionen, die ein Kreditnehmer bei der jeweiligen Bank letzten Endes erwarten darf.
Begrüßen würden wir in diesem Zusammenhang auch die Einsendung von Erfahrungsberichten mit verschiedenen Kreditanbietern. Letztlich können nur diese die Frage nach der Nachvollziehbarkeit der angegebenen Effektivzinsen endgültig unter Beweis stellen. So kann ein Kreditinstitut auch beim “repräsentativen Kreditangebot” noch einmal an den Zahlen drehen, da der Einblick in die Gesamtheit aller Kreditnehmer beim jeweiligen Institut nicht möglich ist. Eine Ausnahme bilden hier lediglich Kreditbörsen, die entsprechende Marktplatzstatistiken üblicherweise auf ihrer Homepage publizieren und den Kunden tatsächlich einen Einblick in die entsprechenden Daten gewähren.









Wieso sollte das eine Lüge sein? http://www.finanzierungen.net/ratgeber/verbraucherkreditrichtlinie/
Die Kreditvergleiche, die es derzeit im Internet gibt, zeigen meist dieselben Zahlen wie vor der Einführung der Verbraucherkreditrichtlinie. Die “repräsentativen Durchschnittszinssätze” nahezu aller Kreditinstitute liegen (teilweise weit) unter 10%, was ebenfalls nicht allzu wahrscheinlich ist. Gerade wenn man bedenkt, dass einige Banken durchaus den Ruf haben / hatten, Kunden überaus teure Kredite zu verkaufen.
Die Transparenz, die die Richtlinie also schaffen sollte, gibt es nicht. Was der Artikel schon im Vorfeld andeutete trat genau so ein, dieses Fazit lässt sich nun nach über 2 Monaten bereits ziehen.