Was genau macht eigentlich die Schufa?
11. Mai 2010 | Von KreditHeld | Kategorie: ReportageNeben der Schufa hat lediglich die Gebühreneinzugszentrale mit derart schwierigen Voraussetzungen zu kämpfen, die quasi zwangsweise zu einem schlechten Ruf führen. Dass es sich bei der Auskunftei um eine äußerst sinnvolle Einrichtung handelt, wollen gerade Betroffene mit einem negativen Schufa-Eintrag in den seltensten Fällen einsehen. Unsere Reportage bringt ein wenig Licht ins Dunkel und erläutert den Sinn und die Funktionsweise der Schufa.
Früher oder später kommt nahezu jeder Bundesbürger mit der Schufa in Berührung – sei es der Umzug in eine neue Wohnung, der Abschluss eines Finanzierungsvertrags oder die Aufnahme eines Kredits. In den meisten Fällen wird hier vom jeweiligen Vertragspartner eine Schufa-Auskunft abverlangt, die über Zustandekommen des jeweiligen Geschäfts entscheidet. Viel Verantwortung also, die in den Händen der Auskunftei liegt und wohl aus diesem Grund gehen viele Bundesbürger irrtümlicherweise davon aus, dass es sich um eine Behörde handelt. Tatsächlich handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, deren Anteile unter anderem von Banken, Sparkassen und verkaufenden Unternehmen (z. B. Online-Versandhäuser) gehalten werden.
Aufgabe der Schufa
Als Auskunftei versteht sich die Schufa darauf, die Vertragstreue von Personen einschätzen zu können, die mit einem ihrer Partner in Berührung kamen. Da sie mit nahezu allen Banken und Sparkassen sowie vielen Versandhäusern zusammen arbeitet, ist es nahezu unvermeidlich, früher oder später im Register der Schufa zu landen. Dies ist zunächst einmal nichts negatives – laut eigener Angabe der Schufa stehen in 93% aller Fälle lediglich positive Informationen über die jeweilige Person in der Auskunftei.
Aufgrund der Masse an Daten, die in der Schufa erfasst sind, lässt sich nun eine statistische Wahrscheinlichkeit berechnen, in wie vielen Fällen eine bestimmte Person einer Verbindlichkeit nachkommen kann. Diese Wahrscheinlichkeit wird als so genannter Schufa-Score angegeben. Hieraus ergibt sich, dass man selbst nur eingeschränkt Einfluss auf den Score hat; so verschlechtert sich dieser selbstverständlich, wenn man einer Forderung nicht nachkommt, allerdings hat man nicht automatisch den bestmöglichen Score, nur weil man immer seine Rechnungen pünktlich bezahlt hat.
Ohne Score kein Kredit
Zwar ist der Schufa-Score häufig von Bedeutung, doch gerade bei Kreditverträgen macht dieser schnell das Zünglein an der Waage aus, das über einen guten, mittleren oder – im schlimmsten Fall – schlechten Zins entscheidet. Zwar gibt es durchaus Banken, die auch unabhängig der eigenen Bonität, also der “Kreditwürdigkeit”, Kredite gewähren, doch ob der Vertrag überhaupt zustande kommt, hängt dann doch wieder von den bei der Schufa hinterlegten Daten ab.
Tatsächlich ermöglicht erst das Scoring der Schufa den Banken, Kredite zu vergleichsweise günstigen Konditionen zu vergeben. Anders müssten diese immer das hohe Risiko tragen, das aufgrund der Unsicherheit der Zahlungsfähigkeit des jeweiligen Kreditnehmers (sehen wir mal von langjährigen Kunden der Bank ab) zustande kommt. Durch den Schufa-Score lässt sich auch eine Aussage über die Zuverlässigkeit eines zuvor unbekannten Kunden treffen, was diesen letztendlich von günstigeren Konditionen profitieren lässt. Die Seite der Schufa erläutert den Sinn des Scores mit Hilfe einer empfehlenswerten Flash-Präsentation.
Was tun bei Schufa-Einträgen?
Sollte der Verdacht bestehen, dass der eigene Schufa-Score nicht so gut ist, wie er sein könnte, empfiehlt sich zunächst die Einholung einer Selbstauskunft. Seit dem 1. April diesen Jahres ist es mittlerweile einmal jährlich kostenlos möglich, eine Selbstauskunft einzuholen. In vielen Fällen lohnt sich die Abfrage der gespeicherten Information, da sich sehr schnell fehlerhafte Einträge einschleichen können, die den eigenen Score unnötig negativ beeinflussen.
Im zweiten Schritt kann man nun einen Schufa-Eintrag löschen lassen. Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein:
- die Forderung wurde der Schufa erstmals nach dem 1. Januar 2007 mitgeteilt
- der Betrag der entsprechenden Forderung ist kleiner oder gleich 1.000 €
- die Forderung wurde innerhalb eines Monats beglichen sowie vom Gläubiger der Schufa als beglichen mitgeteilt
- es darf sich nicht um eine titulierte Forderung, wie etwa einen Vollstreckungsbescheid, handeln
Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, so bleibt als letzte Alternative nur abwarten. Nach einer bestimmten Frist verfallen nämlich alle Eintragungen in der Schufa. Die Regelfrist für eine Löschung beträgt hier 3 Jahre (wobei die Löschung meist erst am Ende des jeweiligen Kalenderjahrs vorgenommen wird) und diese gilt für folgende Arten von Eintragungen:
- Angaben zu Giro- und Kreditkartenkonten (Löschung 3 Jahre nach Eingang der Mitteilung über Auflösung)
- Kredite (nach vollständiger Rückzahlung)
- nicht vertragsmäßig abgewickelten Geschäften (nach Erledigung)
- titulierte Forderungen (nach Erledigung)
- Insolvenzmerkmale, einschließlich der Erteilung der Restschuldbefreiung
Anders verhält es sich üblicherweise lediglich bei:
- Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte
Hierzu muss die Löschung jedoch beim Amtsgericht der Schufa angezeigt werden.
Fazit
Tatsächlich ermöglicht die Schufa für einen Großteil der Bevölkerung überhaupt erst günstige Konditionen bei Finanzierungen oder der Kreditvergabe. Zwar legt sie in Einzelfällen ungerechtfertigt einen Stein in die eigenen Pläne, aufgrund der kostenlosen Selbstauskunft sowie der Möglichkeit der Löschung fehlerhafter Einträge kann sich ein Betroffener allerdings durchaus zur Wehr setzen. In jedem Fall empfiehlt sich ein grundsätzliches Verständnis der Arbeitsweise der Schufa sowie des Scoring-Verfahrens.











[...] bzw. der “Kapitaldienstfähigkeit” einfach fest machen. Je besser ein Kunde in der Schufa steht, desto wahrscheinlicher kann er den Kredit zurückzahlen. Gleiches Spiel gilt für die [...]