Was ist eine Ausfallbürgschaft?

Die Ausfallbürgschaft ist eine spezielle Form der Bürgschaft, die hohe Anforderungen an den Eintritt des Bürgen in den ursprünglichen Vertrag stellt. Ausfallbürgen haften immer erst dann für die Forderungen an den eigentlichen Schuldner, wenn von diesem auch nach Ausschöpfung sämtlicher Rechtsmittel keinerlei Zahlungen des Schuldners zu erwarten sind.

Ausfallbürgschaften werden heute nur noch sehr selten eingesetzt, da sie für Banken und Kreditinstitute kaum zusätzliche Sicherheit bieten. Stattdessen werden selbstschuldnerische Bürgschaften eingesetzt, bei denen der Bürge sofort in die Haftung genommen werden darf, wenn die Zahlungen des ursprünglichen Schuldners für einen längeren Zeitraum ausbleiben. Der Gläubiger darf dann direkt an den Bürgen herantreten und die Zahlung der vereinbarten Raten fordern. Der Bürge muss dann zunächst in den Vertrag eintreten und die weiteren Zahlungen übernehmen. Die Bank muss keine Zahlungen vom ursprünglichen Schuldner mehr akzeptieren.

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Weitere Alternativen zur Ausfallbürgschaft

Neben der bereits genannten selbstschuldnerischen Bürgschaft verlangen Banken bei Lebenspartnern oder Ehepaaren häufig auch einen Eintritt beider Partner in den Kreditvertrag. Das bedeutet, dass beide Personen als Mitkreditnehmer geführt werden. Daraus resultiert ebenfalls eine selbstschuldnerische Haftung. Beide Personen haften zudem gesamtschuldnerisch. Die Bank darf sich so bei Zahlungsschwierigkeiten aussuchen, bei wem sie die weiteren Raten anfordert. Insbesondere bei Trennungen kann das zu massiven Streitigkeiten führen.

Sehr selten werden heute noch modifizierte Ausfallbürgschaften eingesetzt. In diesen ist genau definiert, welches Ereignis zu einem Zahlungsausfall und damit zur Übernahme der Zahlungen führt. So kann zum Beispiel das dreimalige Ausbleiben der vereinbarten Rate als Zahlungsausfall gelten und den Bürgen zur Übernahme des Vertrags zwingen. Aber selbst bei diesen Fällen muss das Kreditinstitut zunächst alle gegebenenfalls vorhandenen Sicherheiten des Kreditnehmers verwerten.

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