Bei dem Erwerb oder Bau eines Hauses fallen Kosten an, die nicht direkt dem Haus zuzuschreiben sind. Diese Kosten unterschiedlichster Art werden Baunebenkosten genannt und fallen im gesamten Prozess von dem Erwerb bis zum Einzug an. Was unter die Begrifflichkeit fällt, ist im § 22 Abs. 2 WertV (Wertermittlungsverordnung) geregelt. Unter den gängigen Baunebenkosten versteht man beispielsweise folgende Ausgaben in verschiedenen Bauphasen:
- Maklergebühren
- Notargebühren
- Eintragung ins Grundbuch
- Grunderwerbssteuer
- Finanzierungsnebenkosten
- Bauantrag, -genehmigung, und -anzeigen
- Erschließung des Grundstücks
- Versicherungspaket
Diese Baunebenkosten sind für die Finanzierung von erheblicher Bedeutung und nicht zu unterschätzen. Banken setzen bei der Kalkulation des Finanzierungsbedarfs die Baunebenkosten in der Regel mit 10-20% der Höhe des Bauvorhabens an. Auch wenn Sie die Baunebenkosten mit Ersparnissen bezahlen, sollten diese im Gespräch mit der Bank angegeben werden. Häufig werden pauschale Werte mit eingerechnet, sodass Sie hier schlechtere Konditionen vermeiden sollten.