Die Bilanz eines Unternehmens entspricht der Aufstellung der Vermögenswerte und des Kapitals zu einem definierten Bilanzstichtag. Dazu zählen sowohl die sogenannten Aktiva, als auch die Passiva.
Aktiva sind alle vorhandenen Werte des Unternehmens, wie beispielsweise Geld in der Kasse oder Maschinen. Man nennt die Aktiva auch die Mittelverwendung. Das Eigenkapital zählt jedoch zur Seite der Passiva. Neben dem Eigenkapital umfassen die Passiva alle Verbindlichkeiten, wie beispielsweise offene Darlehen. Die Passivseite umfasst somit die Mittelherkunft. Die Bilanz zeigt auf, über welche finanziellen Möglichkeiten ein Unternehmen verfügt und wie die Mittel aktuell eingesetzt werden.
Pflicht zur Erstellung einer Bilanz
Im 15 Jhd. wurde die doppelte Buchführung aus Italien mehr und mehr in Deutschland bekannt. Dies war der Beginn der Professionalisierung der Unternehmensbilanzen auch wenn noch keine standardisierten Regeln definiert wurden. Auch wenn in Deutschland bis zum Ende des 19 Jhd. der Abschluss noch aus den Geschäftsbüchern entwickelt wurde, haben andere europäische Länder bereits Versuche für gesetzliche Abschlussregeln etabliert. Heute ist Deutschland jedoch für den Umfang und die Komplexität seiner Steuer- und Bilanzierungsregeln bekannt.
In Deutschland gelten seit dem 01.01.2016 erhöhte Grenzen für die Bilanzpflicht. Unternehmen und Selbstständige die eine Grenze von 60.000 Euro Gewinn oder 600.000 Euro Umsatz überschreiten, müssen zu Beginn und zum Ende eines Geschäftsjahres eine Bilanz erstellen. Dabei reicht es, wenn eine der beiden Grenzen überschritten wird. Wenn die Rechtsform jedoch eine Personengesellschaft (OHG und KG) oder GmbH bzw. GmbH & Co. KG, tritt die Bilanzierungspflicht direkt ein. Diese Regelung wurde getroffen, um Gläubiger besser schützen, denn viele Unternehmensformen haften nur mit dem eingelegten Stammkapital, was beispielsweise bei einer GmbH lediglich 25.000 Euro beträgt.
Pflicht zur Inventur
Wer bilanzpflichtig ist, muss einmal jährlich im Rahmen einer Inventur feststellen, ob die in der Bilanz angegebenen Vermögenswerte noch vorhanden sind und auch den angegebenen Wert haben. Geht Ware verloren oder wird eine Maschine beschädigt, verringert sich der Wert, der in der Bilanz angegeben werden muss. Hier muss eine Abschreibung erfolgen, damit die Bilanz wieder den korrekten Wert des Unternehmens angibt. Dabei werden ebenfalls die immateriellen Vermögenswerte wie beispielsweise Forderungen und Verbindlichkeiten gezählt, aufsummiert und überprüft.
Mittlerweile muss die Inventur elektronisch eingereicht werden. Dies soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und die elektronische und langfristige Verwahrung sicherstellen.