Zur Zahlung einer Courtage kommt es immer dann, wenn ein Makler beauftragt wird. Die Courtage entspricht der Vergütung für die Vermittlung einer Leistung durch den Makler. Die Courtagezahlung ist in mehreren Geschäftsbereichen, wie beispielsweise bei der Vermittlung von Immobilien, Wertpapieren und Versicherungen gängig.
Courtagezahlung: Bedingungen und Pflichten des Maklers
Ein Makler hat bei seiner Tätigkeit jedoch auch Pflichten gegenüber dem Kunden zu erfüllen. Er muss neutral auftreten und darf beispielsweise keine bekannten Mängel verschweigen. Der Makler haftet für etwaige Fehler. Darüber hinaus kommt es nur zur Zahlung einer Courtage, wenn tatsächlich der gewünschte Vertrag durch aktive Mitwirkung des Maklers zu Stande kommt. Die Höhe der Courtage richtet sich meist nach einem festen Prozentwert des Vertrags- oder Objektwertes. Die Zahlung der Courtage kann je nach Vereinbarung durch den Käufer oder den Verkäufer erfolgen. In der Regel erfolgt die Zahlung durch den Käufer.