Was ist ein Darlehensantrag?

Ein Darlehensantrag stellt einen Vertrag zwischen einem Darlehensgeber und einem Darlehensnehmer dar. Es handelt sich um ein verbindliches Angebot des Darlehensgebers über eine bestimmte Geldsumme oder die Überlassung einer vertretbaren Sache für einen bestimmten Zeitraum. Der Darlehensantrag hat schriftlich zu erfolgen. Dazu muss der Kunde aber keinen Antrag aufsetzen, denn die Erstellung erfolgt in der Regel elektronisch unterstützt am Computer. Dies kann beispielsweise erfolgen, indem ein Bankberater Ihre Daten in das System eingibt und einen Antrag erzeugt. Ein Antrag geht über ein unverbindliches Angebot hinaus. Um ein Angebot zu konkretisieren muss der Kunde auch alle benötigen Dokumente und Informationen nachreichen. Der Kunde wird gesetzlich vor unverhältnismäßigen Darlehen geschützt. Ein ungültiges Missverhältnis liegt vor, wenn der vertragliche Zinssatz den marktüblichen effektiven Zinssatz um mehr als das Doppelte übersteigt.

Unverbindliches Angebot vor dem Darlehensantrag

Häufig erhält der Kunde zunächst ein unverbindliches Angebot über die gewünschte Darlehenssumme. Ohne die Prüfung der Bonität und das Nachreichen der angeforderten Dokumente wird kein verbindliches Angebot erstellt. Beispielsweise bei einer Baufinanzierung kommen hier umfangreiche Anforderungen zusammen. Im Angebot existiert dazu typischerweise ein Zusatz, der die Verbindlichkeit wieder aufhebt, sofern sich Abweichungen bei den Daten ergeben. Entscheidet sich der Kunde letztendlich für die Annahme eines Angebots, setzt der Vertragspartner den Darlehensvertrag auf. Wenn der Kreditgeber dem Vertrag ebenfalls zustimmt, kommt das Darlehen zu Stande. Falls negative Schufa-Einträge ein Darlehen verhindern, besteht auch die Möglichkeit für ein Darlehen ohne Schufa-Prüfung.

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Vereinbarung von Besicherungsobjekten bei großen Darlehen

Bei größeren Darlehen werden üblicherweise weitere Besicherungen verlangt. Dies kann beispielsweise bei einem Immobilienkredit der Fall sein. Hier ist die Immobilie selbst die Sicherheit, die mit berücksichtigt wird. Hier müssen beispielsweise ebenfalls Bauunterlagen und Kaufverträge, sowie häufig auch Fotos der Immobilie nachgereicht werden. Im Falle eines Autokredits wäre das Auto selbst die Besicherung. Bei einem Darlehensantrag gibt es also vielfache Möglichkeiten für zusätzliche Sicherheiten zu sorgen.

Welche Inhalte hat ein Darlehensantrag

Im § 492 des BGB werden die Mindestanforderungen an einen Darlehensantrag definiert:

  • Art und Weise der Rückzahlung,
  • die benötigten Sicherheiten,
  • der effektive Jahreszins,
  • Gesamtbetrag aller Teilzahlungen,
  • ggf. die Höchstgrenze des Darlehens,
  • Kosten einer Restschuld und sonstiger Versicherungen
  • der Nettokreditbetrag
  • der Zinssatz und alle sonstigen anfallenden Kreditkosten
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