Den Verkauf von Forderungen aus Warenlieferungen oder erbrachten Dienstleistungen an ein Factoringinstitut nennt man kurz Factoring. Um diese tatsächlich verkaufen zu können, müssen diesen Forderungen bereits erbrachte Leistungen gegenüberstehen. Dies ist dann der Fall, wenn beispielsweise Waren ausgeliefert, aber nicht bezahlt wurden. Auch nach erbrachter Dienstleistung und korrekter Rechnungsstellung kann es zu einer Nichtbegleichung der Rechnungssumme kommen. Um sich nicht länger mit weiteren Verfahren oder dem Geld eintreiben herumschlagen zu müssen, werden gerade in größeren Unternehmen die Forderungen an andere Unternehmen abgetreten oder verkauft. Das Unternehmen erhält dabei sofort die nötige Liquidität aus seinen Forderungen. Das weitere Risiko trägt nun das Factoringunternehmen, wobei hier nur das Standardfactoring gemeint ist. Das Factoring selbst kann auf unterschiedliche Weise ausgeführt werden, wobei die jeweiligen Konditionen mit den Factoringgesellschaften ausgehandelt werden.
Administrative Entlastung für Unternehmen
Das Forderungsmanagement kann in mittelständigen oder größeren Unternehmen viel Geld und Zeit kosten. Das Risiko, diverse Forderungen nicht eintreiben zu können, besteht dabei immer. Das ist dann der Fall, wenn die Schuldner eine Privatinsolvenz anmelden oder via eidesstattliche Versicherung kundtut, die ausstehenden Forderungen nicht begleichen zu können. Auch Pfändungsschutzkonten hindern Unternehmen meist daran, das Geld einfach vom jeweiligen Konto des Schuldners zu pfänden. Aus diesem Grund wird das Eintreiben der Forderung oft ein großer Aufwand – nicht immer mit Erfolg. Das Abgeben der Forderungen verkürzt die Aufgaben des Forderungsmanagements. So kann ein Unternehmen seine Forderungen beispielsweise dann abtreten, wenn die dritte oder letzte Mahnung nach längerer Wartezeit ohne Erfolg blieb.
Factoring als gängige Form der Unternehmensfinanzierung
Vor allem im Bereich des Handels, der Metallverarbeitung, im Ernährungsgewerbe, im Maschinenbau, im Fahrzeugbau oder in verarbeiteten Gewerben gewinnt das Factoring immer mehr Aufmerksamkeit. Durch den Verkauf der Forderungen erhält das Unternehmen sofort Liquidität in Form von Geld aus Forderungen. Dieses Geld muss natürlich nicht wie bei einem Kredit zurückbezahlt werden, sondern steht dem Unternehmen in Form seiner Einnahmen zur Verfügung.
Factoringformen
Generell wird zwischen Standardfactoring, echtem und unechtem Factoring, Fälligkeitsfactoring und offenem, sowie stillem und dem Inhouse-Factoring unterschieden. Das Standardfactoring ist die am häufigsten vorkommende Form des Factorings und beschreibt die Übernahme aller Funktionen durch die jeweilige Factoringgesellschaft. So werden die Finanzierungsfunktion, die Delkrederefunktion und die verschiedenen Dienstleistungsfunktionen übernommen. Beim echten Factoring scheiden die Forderungen aus der Bilanz eines Unternehmens aus. Allerdings wird im Gegensatz zum unechten Factoring das Forderungsausfall-Risiko übernommen. Die Factoringgesellschaft überweist meist 80 Prozent der Forderung auf das Konto des Unternehmens, bei einem Ausfall der Forderung muss der Betrag komplett zurückerstattet werden.
Als offenes Factoring wird der Kunde durch einen Abtretungsvermerk über die Forderungsabtretung informiert. Diesen Vermerk findet der Schuldner auf seiner Rechnung, welche gleichzeitig zur Zahlung auffordert. Auch die „neue“ Bankverbindung wird Bestandteil der Rechnung. Bei einem stillen Factoring wird diese Offenlegung nicht gemacht und es wird auf den Abtretungsvermerk verzichtet.