Der Hypothekensicherungsschein stellt ein wichtiges Dokument dar, welches zum Abschluss einer Baufinanzierung ausgestellt wird und in Verbindung einer Hypothek steht. Dabei wird die erworbene Immobilie, oder das Grundstück, mit einer Hypothek belastet. Sie dient der Bank als Sicherheit für den abgeschlossenen Kredit. Kann ein Kreditnehmer seine Raten nicht länger begleichen, so darf sich die Bank am Pfandrecht bedienen. Der Hypothekenversicherungsschein sichert jedoch noch weitere Risiken ab. Dabei geht es meist um Risiken, die den Wert der Immobilie betreffen.
Risikoabsicherung dank Hypothekensicherungsschein
Natürlich ist das größte Risiko einer Bank darin zu sehen, dass die Kunden ihre Raten nicht zurückbezahlen können. Bei Immobilienkrediten handelt es sich eben schnell einmal um eine sechsstellige Summe, welche von vielen Banken mehr oder weniger leicht vergeben werden. Da es sich bei den meisten Immobilienkrediten um langfristige Kredite handelt, ist es reine Kalkulationssache, ob sich die Kreditnehmer auch in 10 Jahren die Raten noch leisten können. Viele überschätzen sich, fallen in das Loch der Arbeitslosigkeit oder trennen sich vom mitfinanzierenden Partner. Lebensverändernde Risiken, die den Banken zwar bekannt sind, jedoch schlecht abgeschätzt werden können. Dementsprechend lassen sich beinahe alle ihre Kredite durch eine Grundschuld oder Hypothek absichern. Im Falle einer Nichtzahlung können die Banken das Objekt versteigern oder verkaufen und die ausstehenden Zahlungsbeträge darüber zurückerhalten.
Doch was ist, wenn der Wert der Immobilie nicht mehr dem Wert der Kreditsumme entspricht? Dies kann ebenfalls passieren, beispielsweise wenn das Gebäude großflächig beschädigt wird, durch Brand oder andere Vorkommnisse. Dann kann ein Haus nicht mehr entsprechend veräußert werden. Eben genau diese Risiken werden durch einen Hypothekensicherungsschein abgesichert. So kann die Bank die Hypothek trotz Wertverlust in Anspruch nehmen.
Wer stellt den Hypothekensicherungsschein aus?
Die Hypothekensicherungsscheine werden natürlich durch eine Versicherung ausgestellt. Sie sichern ein Gebäude oder die komplette Bauphase finanziell ab. Der Versicherungsnehmer bestimmt an dieser Stelle aber nicht, in welcher Höhe die Absicherung greift. So kann der Kreditnehmer zwar einen Hypothekenversicherungsschein beantragen, über die Höhe der Absicherung muss die Versicherung allerdings Rücksprache mit dem Kreditgeber halten.
Ist ein Versicherungsschein über die Hypothek Pflicht?
Nein, generell gibt es in Deutschland keine Pflicht mehr, seine Wohngebäude oder Grundstücke zu versichern. Allerdings steht es den Kreditgebern in der Regel frei, eine entsprechende Wohngebäudeversicherung zu verlangen. Somit kann ein Hypothekenversicherungsschein zur Basis eines Darlehens werden. Bei einem Hypothekensicherungsschein wird im Schadensfall die Versicherungssumme direkt an den Kreditgeber ausbezahlt, nicht an den Kreditnehmer. Nur so kann die Bank sich seiner Hypothek noch sicher sein, welche das Gebäude vor dem Schaden darstellte.
Wichtig ist, den Kreditgeber stets auf dem Laufenden zu halten, sofern sich vertragliche Geschehnisse verändern. So muss der Kreditnehmer natürlich auch seine Versicherungsprämie bezahlen, andernfalls würde die Bank leer ausgehen. Das der Kreditnehmer dazu verpflichtet ist, wird bei der Ausgabe des Hypothekensicherungsscheines deutlich hervor gestellt.