Ein partiarisches Darlehen ist eine Sonderform der Beteiligung an einem Unternehmen. Es ähnelt in vielen Bereichen einer sogenannten stillen Gesellschaft. Bei einem partiarischen Darlehen stellt ein Anleger einem Unternehmen Geld zur Verfügung. Statt einer Verzinsung vereinbaren die beiden Parteien eine Beteiligung am Gewinn des Unternehmens. Zusätzlich kann auch eine Zinszahlung vereinbart werden. Ob es sich um ein partiarisches Darlehen oder eine stille Gesellschaft handelt, lässt sich anhand einiger Merkmale herausfinden.
Das partiarische Darlehen in Abgrenzung zur stillen Gesellschaft
Das partiarische Darlehen ist banküblich besichert und die vereinbarte Vergütung ist gewinnabhängig. Der Anleger bekommt keinerlei Mitspracherecht im Unternehmen und muss kein Unternehmensrisiko tragen. Zudem ist eine Beteiligung an eventuellen Verlusten des Unternehmens generell ausgeschlossen. Bei partiarischen Darlehen verfolgt der Anleger zudem in der Regel keinen gemeinsamen Zweck mit dem Unternehmen.
Partiarisches Darlehen und Prospektpflicht
Mit der zunehmenden Regulierung des grauen Kapitalmarkts in den letzten Jahren ist auch das partiarische Darlehen in den Fokus der Marktwächter geraten. Seit der letzten Novelle des Kleinanlegerschutzgesetzes gilt für partiarische Darlehen generell eine Prospektpflicht, von der es nur wenige Ausnahmen gibt. Ausnahmen gelten praktisch nur noch für Crowdinvesting-Plattformen im Internet, bei denen das Gesamtfinanzierungsvolumen eines Projekts aber 2,5 Millionen Euro nicht übersteigen darf. Zudem muss die mögliche Anlage öffentlich angeboten werden, die Plattformen dürfen bestimmte Nutzer nicht generell ausschließen.
Crowdinvesting-Plattformen bieten allerdings nicht nur partiarische Darlehen an, abhängig vom Projekt können auch stille Beteiligungen oder Genussrechte vertrieben werden. In jedem Fall sollten Anleger die Projekte genau prüfen, da im Vergleich zu anderen Investments ein recht hohes Verlustrisiko besteht.
Einkünfte aus partiarischen Darlehen
Wenn Sie Einkünfte aus einem partiarischen Darlehen erzielen, müssen Sie diese im Rahmen Ihrer Steuererklärung als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern. Es gilt damit grundsätzlich der Kapitalertragssteuersatz. In der rechtlichen Ausgestaltung gibt es aber einige Einschränkungen, wenn der Darlehensgeber und der Darlehensnehmer nahestehende Personen sind. Damit soll eine unrechtmäßige Steueroptimierung verhindert werden.