Ein Personalkredit ist ein Kredit, der an eine Person aufgrund ihrer Bonität vergeben wird. Im Regelfall ist der Kredit nicht an die Bestellung von irgendwelchen Sicherheiten gebunden. Zu den Personalkrediten gehören zum Beispiel Dispokredite, Privatkredite oder zweckgebundene Kredite, bei denen grundsätzlich keine Sicherheiten verlangt werden.
Personalkredite werden allein aufgrund der individuellen Bonität des jeweiligen Kreditnehmers vergeben. Das Kreditinstitut prüft die Bonität und entscheidet dann, zu welchem Zinssatz sie ein Darlehen gewähren kann. Zudem legt die Bank in der Regel eine maximale Höhe fest. Der Begriff Personalkredit hat übrigens nicht mit der Person an sich zu tun. Auch Unternehmen dürfen einen Personalkredit aufnehmen. Bewertet wird dann die Bonität des Betriebs.
Personalkredit mit zusätzlichen Sicherheiten
Nicht immer ist die Bonität eines Kreditnehmers ausreichend, um einen Kredit zu erhalten. In diesen Fällen kann die Bank eine zusätzliche Sicherheit für den Personalkredit verlangen, um die Rückzahlung zu sichern. Der Kreditnehmer kann sich zum Beispiel um einen Bürgen kümmern, der die weitere Zahlung der Raten übernimmt, wenn der Kreditnehmer ausfällt. Auch Sachsicherheiten sind grundsätzlich möglich. Bei Fahrzeugkrediten kann zum Beispiel der Fahrzeugbrief hinterlegt werden. Auch Grundpfandrechte können zur Besicherung von Personalkrediten dienen.
Auch wenn zusätzliche Sicherheiten hinterlegt werden, sind diese immer noch von zweitrangiger Bedeutung. Die grundsätzliche Kreditentscheidung wird weiterhin allein aufgrund der Bonität des Kreditnehmers getroffen.
Andere Bedeutung des Begriffs Personalkredit
Viele größere Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern auf Anfrage Mitarbeiterdarlehen, die je nach Unternehmen auch als Personalkredit bezeichnet werden. Mitarbeiterdarlehen sind häufig eine gute Alternative zu Bankkrediten, da die Zinssätze frei verhandelt werden können und meist unter den üblichen Marktzinssätzen liegen. Gegebenenfalls muss der Mitarbeiter den erhaltenen Vorteil durch ein vergünstigtes Darlehen aber als geldwerten Vorteil versteuern.