Im Grundsatz beschreibt der Begriff Überschuldung einen Zustand, bei dem der Schuldner sich derart verschuldet hat, dass die Schulden des Schuldners das Vermögen des selbigen übersteigen. Das bedeutet, dass für den Zustand der Überschuldung nicht zwangsläufig eine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit des Schuldners eingetreten sein muss, aber, dass das aktuelle Vermögen kleiner als die Schulden ist.
Die Überschuldung und Schulden im Allgemeinen
Im Allgemeinen können sich verschiedene Personen und Institutionen überschulden. Das Damoklesschwert des Risikos einer Überschuldung hängt demzufolge grundsätzlich über jedem Wirtschaftssubjekt, der sich verschulden kann bzw. von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Dazu gehören insbesondere private Haushalte, Unternehmen und der Staat sowie die Untergliederungen des letzteren.
Schulden als solches sind nicht grundsätzlich negativ. So sind Schulden nämlich ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaft. Schulden als Form der Aufnahme von Fremdkapital ermöglichen Investitionen, mit denen Innovationen und in der Folge ein Wirtschaftswachstum generiert werden kann, durch das dann der allgemeine Wohlstand der betrachteten Region steigt. Nichtsdestotrotz werden Schulden zum Problem, wenn die Schuldenlast zu groß wird. Dementsprechend stellt eine Überschuldung als solches, bei Unternehmen, bereits einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dar. Dies ist in § 19 der Insolvenzverordnung (InsO) geregelt. Dort heißt es in § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO: „Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich“
Gründe für eine Überschuldung
Einer der Hauptfaktoren für eine zu große Schuldenlast ist, dass die mit den Schulden finanzierten Investitionen nicht die erhoffte Wirkung erzielen, wodurch die gemachten Schulden keinen oder zu geringen Einnahmen gegenüberstehen. Weitere Faktoren, die dazu führen, dass die Schulden das Vermögen übersteigen sind mögliche Wertverluste des Vermögens sowie das durch die Zinsen und den damit verbundenen Zinses-Zins-Effekt exponentielle Ansteigen der Schulden. Das letztgenannte exponentielle Wachsen der Schulden sowie der damit verbundene Zwang zur Neuverschuldung, um die alten Schulden zu decken wird im Volksmund auch als „Schuldenfalle“ bezeichnet und trägt zur negativen Konnotation von Schulden in der Bevölkerung bei.
Die Überschuldung bei Privatpersonen
Im Gegensatz zu Unternehmen stellt eine das Vermögen übersteigende Schuldenlast, also eine Überschuldung noch keinen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dar. Dazu muss erst die (drohende) Zahlungsunfähigkeit eintreten. Da mit einem Insolvenzverfahren in der Regel allerdings erhebliche Beschneidungen in den Verfügungsmöglichkeiten eines Schuldners über sein Vermögen einhergeht, sollte man ein Insolvenzverfahren wirklich als letzten Ausweg sehen.
Besser ist es, mit dem Feststellen der Überschuldung bzw. im Idealfall noch vorher, wenn man bemerkt, dass der Wert der Schulden stärker als der des Vermögens steigt, eine Schuldnerberatung aufzusuchen. Diese stehen mit Rat und Tat zur Seite und klären außerdem über weitere juristische Möglichkeiten und Pflichten auf.