Jeder Kunde hat das Recht, innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Vertrag zurückzutreten. Das Widerrufsrecht ist gesetzlich verankert und nur bedingt von den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens abhängig. Ob bei einem Kauf oder bei einer Dienstleistung: Die Grundlage bildet der Vertrag. So soll das Widerrufsrecht einen Kunden davor bewahren, Produkte und Waren sowie Dienstleistungen anzunehmen, obwohl diese nicht den Erwartungen entsprechen.
In vielen Fällen, wie zum Beispiel in Darlehensverträgen, haben Banken und Kreditinstitute eklatante Fehler im Widerrufsrecht zugelassen. Unter Umständen ist es sogar möglich, nach der Frist noch aus einem Vertrag auszutreten. Dennoch sollten sich Kreditnehmer Rat bei einem Fachanwalt suchen, denn nur dieser ist in der Lage, eine folgerichtige Auskunft zu geben.
Wie funktioniert das Widerrufsrecht?
Bei einer Bestellung oder bei einem Kauf finden die Nutzer in den AGBs oftmals ein Musterwiderrufsformular, das auszufüllen ist. Darin trägt der Kunde seine persönlichen Details sowie die Gründe für den Umtausch ein. Bei Kleidung kann dies zum Beispiel die falsche Größe sein. Im Gegenzug dazu lassen sich einige der Produkte aus dem Widerrufsrecht herausnehmen, vor allem wenn es sich um Sonderanfertigungen handelt, die individuell für einen Kunden hergestellt wurden. Auch gebrauchte Produkte auf Onlineportalen sind oftmals vom Widerrufsrecht befreit und werden „gekauft wie gesehen“.
Aktualisierungen im Widerrufsrecht
In Deutschland haben sich weitreichende Änderungen im Widerrufsrecht zum 13.6.2014 ergeben. So sind gerade für die Shop-Betreiber aktualisierte Informationspflichten in Kraft getreten. Diese sollten unbedingt im Impressum aufgenommen und zusätzlich zur bisherigen Widerrufsbelehrung aufgeführt werden. So muss jeder Kunde nach der aktuellen Rechtslage seinen Widerruf erklären. Er kann die Ware nicht einfach mehr zurücksenden, sondern muss eindeutig erklären, dass er vom Vertrag zurücktreten möchte. Der Großteil der Unternehmen entscheidet sich für die Widerrufsformulare, die ausgefüllt dem Paket beizulegen sind oder vorab per Fax oder E-Mail übersendet werden.
Beim Kauf digitaler Inhalte greift das 14-tägige Widerrufsrecht. Es sei denn der Unternehmer hat bereits mit der Ausführung des Vertrags begonnen und ist sich bewusst, dass er sein Widerrufsrecht mit Inkrafttreten verliert. Unternehmern ist anzuraten, sich bei vorzeitigem Erlöschen des Widerrufs die Zustimmung des Verbrauchers einzuholen, da dieser andernfalls ohne Ersatzpflicht in diesem Zeitraum vom Vertrag zurücktreten kann.