Für einen Hausbesitzer ist die Zwangsversteigerung eine Katastrophe, denn er hat über seine finanziellen Mittel nicht mehr die Möglichkeit, seine Immobilie zu halten. Im Zuge der Versteigerung wird diese weit unter dem Verkehrswert viel günstiger abgegeben. Im Gegensatz dazu nutzen Interessenten die Möglichkeit, durch die Versteigerung besonders günstig an ihr Wunschobjekt zu kommen. Denn nicht nur das Haus oder die Wohnung ist unter dem Marktwert zu haben, sondern auch ohne eine Maklerprovision oder Notarkosten.
Vorteile und Risiken der Zwangsversteigerung
Dennoch ist eine Zwangsversteigerung nicht vollkommen frei von finanziellen Risiken. Wenn auch zusätzliche Kosten entfallen, gibt es in dem Fall der Versteigerung keine Gewährleistung oder Garantie. Der Kauf ist bindend, der Käufer kann davon nicht mehr zurücktreten. Er hat das Haus gekauft, so wie gesehen. Die aktuellen Bewohner, die sich noch im Haus befinden, sind noch nicht einmal gezwungen, einen Gutachter hinein zu lassen.
Die Sicherheit lässt sich erhöhen, wenn der Käufer Wert auf ein Wertgutachten legt und das Grundbuch in einem Auszug auf eventuelle Belastungen prüft. Oftmals finden sich an dieser Stelle nicht nur Informationen zum Verkehrswert, sondern auch zum baulichen Zustand der Immobilie. Grundsätzlich sollte jeder Interessent nach so vielen Informationen wie möglich suchen, um nicht die Katze im Sack zu kaufen, sondern ein rentables Objekt.
Was sind die Gründe einer Zwangsversteigerung?
Die Gründe, die zu einer Zwangsversteigerung geführt haben, können vielfältig sein. In den meisten Fällen setzt ein Gläubiger mithilfe des Staates seine Ansprüche gegenüber einem Schuldner durch. Der Gläubiger darf beim Amtsgericht diese Zwangsversteigerung beantragen, um seine Forderungen geltend zu machen.
Schlussendlich bleibt die Immobilie immer noch eines der grundlegenden Mittel, mit denen sich auf einen Schlag am meisten Geld erzielen lässt. Es handelt sich um die Vollstreckung unbeweglichen Vermögens, um die eigenen Ansprüche geltend zu machen. Das Gesetz zur Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung ist am 24. März 1897 in Kraft getreten und hat 2011 nochmals eine Veränderung erfahren.
Auch Scheidungen können zu einer Zwangsversteigerung führen, wenn beide Parteien nicht in der Lage sind, eine gütliche Lösung zu finden. Einer der beiden Miteigentümer geht dann zum Amtsgericht, um dort eine Teilungsversteigerung einzureichen.
Wie günstig ist eine Zwangsversteigerung?
Geht es um eine zügige Versteigerung, geben sich viele Gläubiger mit einem geringen Wert zufrieden, um wenigstens an einen Bruchteil des Geldes zu kommen. Wobei wohl kein Objekt zum absoluten Schnäppchenpreis zu haben ist. Die Maßgabe bleibt immer noch beim Verkehrswert. Dieser Wert liegt jedem Vollstreckungsgericht vor und bildet eine Basis für den Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung.