Stellen Sie sich vor: Sie haben die Erfüllung eines Wunsches oder ein umfangreiches finanzielles Vorhaben geplant. Dafür benötigen Sie nur noch den richtigen Kredit. Sie stellen den Antrag an die Bank und in der ersten Vorprüfung erhalten Sie die Zusage.
Sie sind erleichtert! Direkt danach erhalten Sie jedoch eine Absage, da die tiefgründige Bonitätsprüfung negative SCHUFA-Einträge zum Vorschein gebracht hat.
Das Kuriose daran: Die Ablehnung ist auf einen negativen Eintrag zurückzuführen, der nicht gerechtfertigt ist. Tatsächlich passiert das recht häufig. In der SCHUFA-Auskunft befinden sich Daten, die schon längst gelöscht oder niemals eingetragen hätten werden sollen. Wenn Sie eine wirklich gute Bonität haben möchten, sollten Sie gelegentlich Ihre SCHUFA überprüfen.
In diesem umfangreichen Ratgeber zeigen wir Ihnen, wie Sie Schritt-für-Schritt ungerechtfertigte Eintragungen entdecken und löschen lassen können.
Welche Eintragungen werden bei der SCHUFA vorgenommen
In der SCHUFA befinden sich alle wichtigen Datensätze, die von deutschen Instituten oder Unternehmen zum Thema wirtschaftlicher Bonität aufgenommen wurden. Meistens sind in der SCHUFA enthalten:
- Bankkonten
- Kreditkarten
- Leasingverträge
- Mobilfunkverträge
- Versandhandelskonten
- Bürgschaften
- Darlehen
- Zahlungsausfälle
Warum ist ein guter SCHUFA-Score wichtig?
Der SCHUFA-Score ist für Personen aus Deutschland von enormer Wichtigkeit. Da die Daten der Auskunftei von fast allen Anbietern von Finanzdienstleistungen verwendet werden, hängen viele große Finanzierungswünsche von einem guten SCHUFA-Score ab.
Besonders stark wirkt es sich bei größeren Darlehen, etwa Immobilienkrediten aus. Der Unterschied zwischen einer guten und einer schlechteren Bonität, welche durch die SCHUFA erteilt wird, kann in diesem Bereich einen Kostenunterschied von mehreren tausend Euro mit sich bringen.
Doch auch bei alltäglichen Verträgen hat der SCHUFA-Score einen guten oder schlechten Einfluss. Selbst bei Dispokrediten bedeutet ein schlechter SCHUFA-Eintrag automatisch, dass der Rahmen verringert wird. Generell verschlechtern sich alle Vertragsbedingungen. Wenn Sie also in naher Zukunft eine kleinere oder größere Finanzierung planen, sollte das vorzeitige Löschen von veralteten oder ungerechtfertigten Einträgen ganz oben auf Ihrer Aufgabenliste stehen.
Ablauf zur Löschung von Einträgen
Wir haben einen einfachen Prozess entwickelt, mit dem Sie falsche Eintragungen aufspüren können. Im Optimalfall gehen Sie dabei wie folgt vor:
- Fordern Sie die kostenlose Selbstauskunft an
- Gehen Sie die Einträge einzeln durch
- Suchen Sie die Gegenbuchung oder den Vertrag
- Überprüfen Sie die Daseinsberechtigung des Eintrags
- Nehmen Sie die Eintragung in Angriff und erwirken Sie eine Löschung
1. Fordern Sie die kostenlose Selbstauskunft an
Nach Art. 15 DSGVO können Sie bei jeder Auskunftei einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft beantragen. Diese Auskunft enthält nicht nur die Daten, die für Dritte sichtbar sind, wenn Sie einer SCHUFA-Einsicht einwilligen. Vielmehr beinhaltet die Datei alle Einträge und Daten, die über Sie gespeichert wurden.
Die kostenlose Selbstauskunft können Sie auf der Webseite www.meineschufa.de abfragen. Achten Sie darauf, dass Sie wirklich nur die kostenlose Selbstauskunft beantragen, denn an verschiedenen Stellen wird Ihnen die kostenpflichtige Auskunft angeboten und nahegelegt. Seit Einführung der DSGVO kann der Antrag auch komplett Online gestellt werden.

Wenn Sie eine SCHUFA-Auskunft für einen Vermieter benötigen, so kommen Sie um eine kostenpflichtige Auskunft nicht herum. Für das Überprüfen und Löschen von SCHUFA-Einträgen reicht die kostenlose Selbstauskunft vollkommen aus.
2. Gehen Sie die Einträge einzeln durch
Haben Sie Ihre Selbstauskunft erhalten, sollten Sie die einzelnen Einträge überprüfen. Nehmen Sie sich am besten drei Textmarker mit unterschiedlichen Farben. Ordnen Sie jeder Farbe einer der Eintragungskategorien von oben zu. Gehen Sie nun die Selbstsauskunft durch und versuchen Sie, die einzelnen Einträge mit den Markern zu kategorisieren.
3. Gegenbuchung finden
In diesem Schritt versuchen Sie die Kategorien für Ihre Eintragungen zu bestätigen. Sie müssen daher das entsprechende Gegenstück des Eintrags, etwa eine Rechnung, ein Brief oder einen Vertrag finden, um Ihre Vermutung zu bestätigen. Sollten Sie absolut keinen Gegenbeweis, weder auf Ihrem Konto noch in Ihren Unterlagen finden, so ist der Eintrag direkt zur Löschung bereit. Markieren Sie ihn mit einem Kreuz.
4. Daseinsberechtigung überprüfen
Im vierten Schritt müssen Sie die einzelnen Einträge hinsichtlich Ihrer Daseinsberechtigung überprüfen.
- Bagatelleintrag: Bei einem Bagatelleintrag kommt es darauf an, dass die Höhe der Forderung unter 2.000 Euro liegt. Außerdem darf keine titulierte Forderung in Form eines Mahnbescheides vorgelegen haben. Wenn Sie nichts in Ihren Unterlagen finden, ist der Eintrag bereit zur Löschung.
- Veraltete Eintragungen: Sie vermuten hinter diesem Eintrag eine veraltete Eintragung? Versuchen Sie, den Eintrag in eine der Kategorien aus der Tabelle von oben zuzuordnen. Überprüfen Sie nun anhand der Fristen, ob der Eintrag bereits gelöscht sein sollte. Finden Sie einen veralteten Eintrag, markieren Sie ihn mit einem Kreuz.
- Falsche Eintragungen: Sie finden absolut keine Gegenbuchung und können sich an den Vertragsabschluss nicht erinnern? Dann ist Ihre SCHUFA-Score wohlmöglich ungerechtfertigt schlechter. Markieren Sie den Eintrag mit einem Kreuz.
5. Löschung beantragen
Sie haben nun eine Reihe von ungerechtfertigten Einträgen gefunden: Glückwunsch! Es gilt nun den richtigen Adressaten zu finden, um die Eintragung löschen zu lassen. Es empfiehlt sich, ein Anschreiben sowohl an die SCHUFA direkt, als auch an das Unternehmen hinter dem Eintrag zu verfassen. Generell ist das entsprechende Unternehmen für Ihren Eintrag verantwortlich und hat es wohlmöglich versäumt, die SCHUFA etwa über die Kündigung eines Kontos zu informieren.
Achten Sie beim Anschreiben auf folgende Tipps, um sich im Notfall juristisch abzusichern:
- Senden Sie alle Ihre Daten mit, um eine Verwechslung zu vermeiden
- Senden Sie eine Kopie oder einen Screenshot des zu löschenden Eintrags mit
- Bitten Sie den Adressaten, den Eintrag zu löschen
- Setzen Sie eine dreiwöchige Frist
- Bei falschen Eintragungen: Erwähnen Sie ruhig, dass Sie gegebenenfalls einen Anwalt einschalten
- Bitte Sie um eine Benachrichtigung, sobald der Eintrag gelöscht wurde
Nun haben Sie alles getan, was in Ihrer Macht steht. Wenn Sie nun nach drei Wochen keine Benachrichtigung erhalten, müssen Sie leider eine kostenpflichtige Einsicht beantragen. Die kostenlose Einsicht erfolgt nur einmal pro Jahr. Wichtig ist: Bleiben Sie am Ball.
Sollten sich weder das Unternehmen, noch die SCHUFA rühren, kommen Sie um einen Anwalt nicht herum. Haben Sie ein wirklich dringliches Kreditanliegen, fragen Sie bei uns einen Kredit ohne Schufa an.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Sie können alle falschen oder veralteten Einträge löschen lassen. Negative Einträge können Sie nur löschen lassen, wenn die Frist bereits abgelaufen ist oder der Eintrag Fehler enthält.
Das ist Abhängig von der Art des Eintrags. Die meisten Einträge werden nach 1 oder 3 Jahren automatisch gelöscht. Die Privatinsolvenz bleibt jedoch 6 Jahre in der Schufa vermerkt. Eine genaue Übersicht finden Sie in der Tabelle auf Kreditheld.
Normalerweise werden diese Eintragungen automatisch gelöscht. Doch bei einem Datensatzvolumen von mehreren hundert Millionen Daten, ist auch die größte Auskunftei Deutschlands nicht fehlerfrei. Prüfen Sie deshalb einmal jährlich Ihre Einträge. Das ist kostenfrei möglich.
Die passenden Vorlagen können Sie kostenfrei bei uns auf Kreditheld downloaden. Damit erreichen Sie eine schnelle und korrekte Löschung falscher oder veralteter Schufa Einträge.
Die Löschung von Einträgen bei der Schufa kostet kein Geld und Sie können das komplett selbst durchführen.
Fazit
Bevor Sie einen größeren Kredit aufnehmen oder eine sonstige größere finanzielle Verbindlichkeit eingehen möchten, sollten Sie Ihr SCHUFA-Rating überprüfen. Wenn Sie einen Kreditantrag stellen und sich ungerechtfertigte oder alte Eintragungen in Ihrem Register befinden, könnten Sie entweder eine Absage oder schlechtere Kreditkonditionen erhalten. Ein abgelehnter Kreditantrag wirkt sich wiederum schlecht auf Ihre SCHUFA aus.
Orientieren Sie sich an unserer Anleitung und räumen Sie Ihre SCHUFA alle zwei Jahre auf. Auch wenn es anstrengend ist, kann sich der Unterschied zwischen einer gesäuberten SCHUFA und Ihrer sonstigen Bewertung auf einige hundert Euro belaufen.