Das abstrakte Schuldversprechen ist eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken und Kreditinstituten. Das abstrakte Schuldversprechen stellt sicher, dass die Bank im Zweifelsfall eine Zugriffsmöglichkeit auf andere Konten oder Vermögenswerte eines Schuldners erhalten kann. Ein entsprechendes Recht kann schon bei Girokonten notwendig werden. Durch das abstrakte Schuldversprechen erlauben Sie die Bank, Kapital von Ihrem Sparkonto auf Ihr Girokonto zu überweisen, wenn dieses überzogen ist. In der Praxis nehmen Banken solche Umbuchungen aber nur sehr selten vor, da durch die Kontoüberziehung hohe Zinsen fällig werden.
Das abstrakte Schuldversprechen bei Immobilienfinanzierungen
Hauptsächlicher Einsatzort des abstrakten Schuldversprechens sind Immobilienfinanzierungen. Wenn Sie ein Immobiliendarlehen aufnehmen, verlangt die Bank im Normalfall eine Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch des jeweiligen Grundstücks. Diese Grundschuld dient als Kreditsicherheit für das Kreditinstitut. Nur aufgrund der Eintragung kann die Bank aber ihre Rechte bei säumigen Zahlern nicht durchsetzen. Dafür wäre zunächst ein gerichtlicher Schuldtitel nötig. Um diesen zu erhalten, ist eine Klage und gegebenenfalls auch eine Verhandlung notwendig. Die Dauer eines solchen Verfahrens ist für das Unternehmen kaum abzusehen.
Daher vereinbaren Sie bei Immobiliendarlehen grundsätzliches ein abstraktes Schuldversprechen. Wenn Sie die vereinbarten Raten über einen längeren Zeitraum nicht bezahlen, darf die Bank die Immobilie im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 800 ZPO verwerten, ohne dass zusätzlich ein gerichtlicher Schuldtitel erforderlich wäre. Zur weiteren Absicherung vereinbart die Bank im Normalfall außerdem mit Ihnen, dass sie zusätzlich auch Ihr weiteres Vermögen verwerten kann, um die Kreditschuld zu tilgen.
Abstrakte Schuldversprechen müssen immer schriftlich getroffen werden
Für abstrakte Schuldversprechen ist die Schriftform notwendig und absolut sinnvoll. Bei Streitigkeiten kann die Vereinbarung so jederzeit belegt werden. Rein mündliche Vereinbarungen sind nicht möglich, spielen in der Praxis aber ohnehin keine Rolle.