Was sind Überführungskosten?

Sie möchten ein neues Fahrzeug erwerben und haben nicht nur bei dem Typus genaue Vorstellungen sondern auch bei der Innenausstattung und Farbe? Gerne setzt der Hersteller die Kundenwünsche mit um. Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages wird das Fahrzeug an den Händler geliefert, wo Sie es abholen können. Bei der Übergabe kommt es dann zu zusätzlichen Kosten: den Überführungsgebühren. Diese Kosten sind meistens nicht im Kaufvertrag aufgerührt.  Die Kunden sind häufig sehr entsetzt über die Gebühr.

Diese Gebühr setzt sich aus unterschiedlichen Kostenpunkten zusammen. Durch die Überführung via Spedition und einer erste Inspektion entstehen Kosten, welche auf den Käufer umgewälzt werden. Einige Autohändler versuchen zudem auch mit der Gebühr die geringen Margen auszugleichen.

Kosten bei der Überführung

Die Überführungskosten variieren sehr stark,  sodass der Betrag in der Regel zwischen 400 und 1000 Euro liegt. Dies ist meist bei Klein-und Mittelklassewagen der Fall. Bei Fahrzeugen in einer höheren Preisklasse können die Gebühren auch jenseits der 1000 Euro liegen. Als ein allgemeiner Richtwert gilt: 10 Prozent von dem Kaufpreis.

Die Option sich das Fahrzeug auch selber abzuholen, besteht bei einigen Herstellern auch. Trotzdem können dort auch kleinere Gebühren entstehen, hinzukommen aber die Reisekosten zum Werk, sodass kaum eine Ersparnis bleibt.

Kritik an der Überführungsgebühr

Kritiker sehen die Überführungsgebühr als nicht mehr zeitgemäß an. Sie argumentieren, damit dass bei Elektrogeräten und Möbeln keine extra Kosten anfallen. Bei diesen Produkten ist die Überführungsgebühr meist im Verkaufspreis enthalten. Zudem werde häufig eine Lieferung frei Haus angeboten.

Ein Urteil des europäischen Gerichtshofs vom 07.07.2016 besagt zwar, dass die Kosten für eine Fahrzeugüberführung in dem Kaufpreis enthalten sein muss, dennoch umgehen einige Händler das Urteil. Diese inkludieren die Gebühren in den Kaufpreis oder weisen mittels Fußnoten auf die Gebühren hin.

Es wird empfohlen sich einen solchen Kaufvertrag genauestens anzuschauen. Die Überführungskosten werden meist als Zusatzkosten deklariert und vom Kunden hingenommen. Bei einem solchen Fall sollte der Kunde mit dem Händler verhandeln.

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