
Nicht wenige Menschen sind der Überzeugung, dass es sich bei den GEZ-Gebühren um eine Zwangsabgabe handelt. Im Grunde trifft das zu. Die Frage, ob eine solche Monatsgebühr für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten noch zeitgemäß ist, hat ihre Berechtigung. Auch wenn sich die Abgabe mittlerweile „Beitragsservice für ARD und ZDF“ nennt und nicht mehr pro Person, sondern pro Haushalt zu entrichten ist, steckt dahinter dasselbe. Sie werden für die Finanzierung öffentlicher Medien zur Kasse gebeten, ob Sie das Angebot nun nutzen oder gerne darauf verzichten. Gibt es keinen Ausweg aus diesem Modell, mit dem Sie abkassiert werden?
So funktioniert der Trick
Ein findiger Journalist namens Norbert Häring ist dieser Frage nachgegangen, nachdem er das System wie viele andere Verbraucher satt hatte. Um ganz legal an sein Ziel zu gelangen, nutzte er Paragraph 14 des Bundesbankgesetzes. In diesem ist klar formuliert, dass jedermann in Deutschland seine Verbindlichkeiten mit Bargeld bezahlen darf. Schließlich kann niemand dazu gezwungen werden, seine Verbindlichkeiten per Lastschrift oder Dauerauftrag zu begleichen. Was theoretisch sogar für die Zahlung Ihrer Miete oder Versicherungsbeiträge gilt, hat auch die Einzugszentrale der Rundfunkgebühren zu akzeptieren. Herr Häring kündigte die bargeldlose Zahlart über sein Konto und bat um Auskunft, wo er seine GEZ-Gebühr mit Banknoten und Münzen entrichten kann.
Nach der Methode können Sie ebenfalls handeln. Der Behörde ist es so gut wie unmöglich, die derzeit fälligen 17,50 Euro pro Monat und Haushalt in bar einzutreiben. Der Verwaltungsaufwand ist für eine solche Zahlweise einfach zu immens. Gehen Sie die Sache wie folgt an:
- Zunächst sollten Sie die Einzugsermächtigung bei Ihrer Bank kündigen
- Teilen Sie diese Maßnahme dem Beitragsservice mit und bitten Sie um künftige Barzahlung
- Warten Sie eine Reaktion ab und bestehen Sie mit Bezug auf das Gesetz auf Barzahlung
Wichtig ist dabei, dass Sie in Ihrer Ausdrucksweise höflich bleiben. Ein formloses Schreiben genügt als Mitteilung. Ihren Brief senden Sie an:
ARD ZDF Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Juristisch besteht Klärungsbedarf
Das allerletzte Wort ist zu dem Vorgehen des Journalisten Häring noch nicht gesprochen. Auf dessen Homepage können Sie sein Engagement mitverfolgen. Nach aktuellem Stand liegt sein Anliegen dem Bundesverwaltungsgericht vor. Dort wird Ende März 2019 darüber verhandelt, ob der Staat die Barzahlung des Rundfunkbeitrages ablehnen darf. Sollte Häring Recht bekommen, wird die Frage spannend, wie die Behörde das in die Tat umsetzen wird.
1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
Frage ist nur , ob es dann eine saftige Nachzahlung mit Zinsen geben wird sofern das BVG nachteilig für die Barzahler entscheidet