Der Basiszins ist die Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. Verzugszinsen sind ein Mechanismus, zur Beschleunigung fälliger Zahlungen. Der Anspruch auf Verzugszinsen entsteht dem Gläubiger durch unberechtigte Nichtleistung des Schuldners (vgl. §286BGB). Der Basiszins ist ein variabler Zinssatz und gibt an, um wieviel Prozentpunkte die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank (siehe § 247 Abs. 2 BGB). Die Deutsche Bundesbank aktualisiert diesen Basiszins zwei mal jährlich (zum 01.01. und 01.07) und gibt ihn dann im Bundesanzeiger bekannt. Am 01.07.2002 lag der Satz noch bei 2,47%, am 01.07.2017 lag er nur noch bei -0,88%.
Es handelt sich dabei um den einzigen amtlichen Marktzins. Er ist bei der Berechnung des Verzugszinssatzes relevant und wird daher häufig bei Gerichtsurteilen über Zahlungsklagen angewendet. Die Formel dazu lautet: „Verzugszinssatz = Basiszinssatz + Spanne“. Der Basiszins ist dabei fest geregelt, die Spanne ist variabel und hängt vor allem von der individuellen Situation und der Beziehung der Vertragspartner voneinander ab. Im nächsten Abschnitt sind grundsätzliche Informationen zu finden, die für das Verständnis wichtig sind. Im darauffolgenden Abschnitt sind weitere Informationen zum Verzug und das grundsätzliche Vorgehen zur Berechnung der Verzugszinsen. Abschließend sind zwei Rechenbeispiele zu finden.
Grundsätzliches zum Basiszins
Der Basiszins ersetzt den Diskontzins als Folge der Umsetzung der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU). Mit der Umsetzung der dritten Stufe der EWWU ist die Zuständigkeit der Geldpolitik von der Deutschen Bundesbank auf die Europäische Zentralbank(EZB) übergegangen.
Der Basiszins ist in §247BGB gesetzlich verankert. §247BGB trat am 1.1.2002 in Kraft. Mit gleichem Datum wurde die Ausgabe von Euromünzen und -scheinen begonnen.
Den aktuelle Basiszins findest du hier auf der Webseite der Bundesbank.
Der Basiszins kann sich jeweils zum 1. Tag eines Halbjahres, dem 1.1. und dem 1.7. ändern. Eine Änderung tritt bei einer Änderung des Hauptrefinanzierungssatzes, dem kurzfristigen Zinssatz für Zwischenbankgeschäfte, durch die EZB ein. Somit ist der Basiszins direkt an diese geldpolitische Maßnahme gekoppelt.
Der Basiszins wird halbjährlich im Bundesanzeiger durch die Deutsche Bundesbank bekannt gegeben.
Verzugszinsen / Berechnung
Die Bestimmungen zu Verzug- und Verzugszinsen sind in §286ff. BGB und §271BGB gesetzlich verankert. Die Berechnung der Verzugszinsen fußen auf §288BGB und §343HGB.
Die Verzugszinsen sind abhängig von dem Verhältnis der Vertragsparteien, dem Verzugszinssatz und der Verzugsdauer.
Grundschema als Gleichungen:
Verzugszinsen = Verzugsdauerfaktor * Verzugszinssatz * offener Betrag
Bestandteile:
Verzugsdauerfaktor = Tagesdifferenz + 1 / 365
Verzugszinssatz = Basiszins (5%) + Aufschlag (nach Vertragsparteien)
Offener Betrag = zum Stichtag fällige Zahlung
Die Verzugsdauer ist die Differenz zwischen dem Tag der Leistung und dem Folgetag auf das Fälligkeitsdatum, dabei werden sowohl Leistungsdatum, als auch der Folgetag auf das Fälligkeitsdatum als volle Zinstage gewertet.
Der Verzugszinssatz bestimmt sich aus dem Basiszins und dem Aufschlag, der wiederum vom o.g. Vertragsverhältnis der Vertragspartner abhängig ist.
Unterschieden wird zwischen Verbrauchergeschäften(§288BGB) und Handelsgeschäften (§343HGB).
Dabei ist eine Vertragspartei ein Verbraucher, wenn sie nicht Geschäfte für den Betrieb eines Handelsgewerbes tätigt.
Bei Verbrauchergeschäften (§288BGB) berechnet sich dann der Verzugszinssatz als:
-0,88(Basiszins) + 5%(Aufschlag) = 4,12%.
Bei Handelsgeschäften(§343HGB) berechnet sich der Verzugszinssatz als:
-0,88(Basiszins) + 9%(Aufschlag) = 8,12%.
Bei Handelsgeschäften gibt es die weitere Besonderheit, dass zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 40€ fällig wird, wurde das Geschäft nach dem 29.07.2014 geschlossen.
Beispiele:
Verbrauchergeschäft (4,12%) bei einem offenen Betrag von 100€ mit Fälligkeitsdatum 9.1.2018, Folgetag auf das Fälligkeitsdatum 10.1.2018 und Leistungsdatum 19.1.2018.
Differenz der Daten: 9
Verzugszinsen = 4,12% * (9+1)/365 * 100€ = 0,1129€
Gesamtschuld am 19.1.2018 = offener Betrag + Verzugszinsen = 100€ + 0,1129€ = 100,11€
Handelsgeschäft (8,12%) bei einem offenen Betrag von 100€ mit Fälligkeitsdatum 9.1.2018, Folgetag auf das Fälligkeitsdatum 10.1.2018 und Leistungsdatum 19.1.2018.
Differenz der Daten: 9
Verzugszinsen = 8,12% * (9+1)/365 * 100€ = 0,2224€
Gesamtschuld am 19.1.2018 = offener Betrag + Pauschale + Verzugszinsen = 100€ + 40€ + 0,2224€ = 140,22€
In diesem Artikel sind wichtige Grundlagen zu finden, die realen Sachverhalte sind komplexer.
Auszug der Entwicklung des Basiszinses
Aktueller Stand | Gültig ab |
---|---|
-0,88 % | 01.07.2017 |
-0,88 % | 01.01.2017 |
-0,88 % | 01.07.2016 |
-0,83 % | 01.01.2016 |
-0,83 % | 01.07.2015 |
-0,83 % | 01.01.2015 |
-0,73 % | 01.07.2014 |
-0,63 % | 01.01.2014 |
-0,38 % | 01.07.2013 |
-0,13 % | 01.01.2013 |