Was ist eine Bürgschaft?

Durch die Bürgschaft sichert sich ein Gläubiger (bspw. eine Bank) gegenüber einem Schuldner bei der Vergabe eines Kredits oder Darlehens ab. Es handelt sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag, durch den sich ein Bürge gegenüber dem Gläubiger verpflichtet für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Schuldners aufzukommen. Als Bürgen treten in der Regel eine Privatperson, eine Bank oder eine Versicherung ein.

Typischerweise dient die Bürgschaft als zusätzliche Sicherheit bei Kunden mit einer geringen Bonität. Durch die Bürgschaft sinkt das Risiko der Bank für die Vergabe eines Kredits, da der Bürge im Zweifelsfalle für die Schuld aufkommt. Jedoch kann auch bei Kunden mit einer guten Bonität auf eine Bürgschaft zurück gegriffen werden. Dies macht beispielsweise Sinn, wenn eine sehr hohe Kreditsumme beantragt wird, wodurch ebenfalls das Risiko für den Gläubiger gesenkt wird. Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass eine Bürgschaft zu einem Eintrag bei der Schufa führt, da jederzeit das potenzielle Risiko besteht, dass der Bürge für die Schuld aufkommen muss. Falls der Bürge also plant selbst ein Darlehen aufzunehmen, ist die Bürgschaft in jedem Falle zu berücksichtigen.

Vorgehen bei einer Bürgschaft

Sofern ein Bürge gefunden wurde, werden sowohl der zukünftige Schuldner als auch der Bürge intensiv auf Ihre Bonität geprüft. Sofern die Anforderungen des Gläubigers (bspw. der Bank) erfüllt sind, wird ein Darlehen gewährt.

Gibt es eine Kündigungsmöglichkeit vom Kredit, kann auch die Bürgschaft unter Einhaltung derselben Frist gekündigt werden. Falls der Schuldner jedoch nicht in der Lage ist die ausstehende Schuld zurück zu zahlen, muss der Bürge für die Rückzahlung aufkommen. Hat der Bürge für den Schuldner Zahlungen geleistet, darf er diese auch zurückfordern. Aufgrund der Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners sind die Chancen einer tatsächlichen Rückzahlung jedoch in der Regel sehr gering.

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Der Gläubiger wählt aus verschiedenen Modellen

Ausfallbürgschaft
Die Ausfallbürgschaft regelt, dass der Bürge erst dann zahlungspflichtig wird, wenn der Schuldner gerichtlich für zahlungsunfähig erklärt wird.

Selbstschuldnerische Bürgschaft
Bei diesem Modell erklärt sich der Bürge bereit, bei jeglichem Zahlungsverzug sofort für den Gläubiger einzuspringen und die Zahlung zu übernehmen. Es muss nicht nachgewiesen werden, dass der Schuldner tatsächlich zahlungsunfähig ist.

Globalbürgschaft
Eine Globalbürgschaft gilt nicht für die aktuelle Schuld, sondern auch für alle zukünftigen möglichen Schulden. Diese Art als Bürge aufzutreten ist sehr riskant, da das Risiko nicht abschätzbar ist und sollte daher vermieden werden.

Gemeinsame Bürgschaft
Es ist möglich die Schuld auf mehrere Personen zu verteilen, was häufig im Bereich der Immobilienfinanzierung eingesetzt wird. Es werden beispielsweise Eltern oder Schwiegereltern mit hinzugezogen, um den Kredit abzusichern. In der Regel hat hier jeder Beteiligte das gesamtschuldnerische Haftungsrisiko und muss im Zweifelsfalle für den gesamten Betrag aufkommen. Der Gläubiger kann bestimmen, von wem er die Zahlung verlangt.

Nachbürgschaft
Die Nachbürgschaft greift, wenn der Hauptbürge seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen kann.

Höchstbetragsbürgschaft
Bei allen aufgeführten Bürgschaften lässt sich ein Höchstbetrag vereinbaren, bis zu dem die Bürgschaft gedeckelt ist. Eine Rückzahlung erfolgt also maximal zu dem festgelegten Höchstbetrag.

Zeitbürgschaft (Befristetes Modell)
Bei einer Zeitbürgschaft wird der Bürge automatisch von einer möglichen Zahlungspflicht befreit, sofern im vereinbarten Zeitraum keine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auftritt.

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