Wir treffen auf den Zedent im Zusammenhang mit einem Kreditgeschäft. Die Position des Zedenten nimmt in diesem Fall der Kreditnehmer ein. Eben genau dieser Kreditnehmer hat als Sicherheit eine Forderung an einen neuen Gläubiger abgetreten.
Grundsätzlich findet das Zivilrecht eben genau diesen Zedenten als einen festen Rechtsbegriff. Tatsächlich kann der eigentliche Gläubiger eine normale Person sein oder eine juristische Person. Diese Gläubiger ist in Besitz einer Forderung gegenüber einer anderen Person, dem Schuldner. Diese kann er unter Umständen auch auf einen anderen Gläubiger abtreten. Aus dem Zedent wird dann der Alt-Gläubiger.
Forderungsabtretung und ihre Voraussetzungen
Nach § 241 BGB gilt es, die Gläubigerstellung und das Verhältnis zu begründen – diese Beweise bilden eine Grundlage für eine rechtskräftige Abtretung. Ist das jeweilige Schuldverhältnis wirksam, besteht ein begründeter Anspruch im Hinblick auf einen Schuldner.
Kommt es dann zu einer Abtretung dieser Forderung, ist von einer Zession die Rede. Hier kann der Inhaber des jeweiligen Anspruches, der Zedent, im Rahmen einer Abtretungsforderung diese an einen anderen Gläubiger übertragen. Wobei vorausgesetzt ist, dass kein Abtretungsverbot besteht.
Die Pflichten des Zedenten in der Übersicht
Der Zedent verpflichtet sich, dem neuen Gläubiger alle notwendigen Auskünfte zu geben. Demnach soll es auch weiterhin möglich sein, die laufende Forderung geltend zu machen. Eine beglaubigte Urkunde kann ein solcher Nachweis sein, der mit der Abtretung übergeben wird. Auch wenn in diesem Zusammenhang die Kosten zum Beispiel für eine beglaubigte Urkunde vom neuen Gläubiger zu tragen sind.
Die Sicherungsabtretung, der Eigentumsvorbehalt, die Inkassozession und das Factoring gehören zu den speziellen Formen der Abtretung. Infolgedessen erhält beim Factoring der Factor die Forderungen. Davon abzuziehen ist eine Pauschale für das Risiko.
Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine offene Forderung an einen anderen Gläubiger abzutreten, der sollte sich fachlichen Rat einholen, um keinen folgenschweren Fehler zu begehen.