Was bedeutet Gläubigerschutz?

Forderungsausfälle sind in unserem Wirtschaftssystem alltäglich und treten in beinahe jedem Unternehmen auf. So ist vor allem der Einzelhandel aller Art davon betroffen, aber auch Dienstleister können von Ausfällen bedroht sein. Kunden, welche ihren Zahlungsaufforderungen nicht nachkommen, reißen je nach Höhe ein mehr oder weniger großes Loch in die Buchhaltung. Die Ausfallszahlungen können zwar abgeschrieben werden, die erwarteten Gewinne jedoch bleiben dann aus. Aus diesen Gründen ist der Schutz im Handelsrecht klar definiert, sodass man auch vom Gläubigerschutz sprechen kann. Unter diesem sind sämtliche gesetzliche Regelungen zu verstehen, welche den Schuldner an der Verletzung der Interessen seiner Gläubiger hindern soll. Zum Schutze der Gläubiger lassen sich die wichtigsten Vorschriften in der Konkursordnung, im Aktiengesetz und im HGB nachlesen.

Gläubigerschutzregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch

Täglich werden Kredite durch Banken an dessen Kunden vergeben, wobei trotz aller Risikominimierungsmaßnahmen ein gewisses Restrisiko bestehen bleibt. Banken unterscheiden bei den Risiken zwischen den Informationsrisiken und den Insolvenzrisiken. In ersterem Fall geht es um das Risiko, welches aufgrund mangelnder oder fehlerhafter Informationen eingegangen wird. Das Insolvenzrisiko beschreibt das Risiko, welches der Bank unmöglich macht, das Geld zurückzubekommen, sofern das Unternehmen eine Insolvenz anmeldet. Auch das Verlustrisiko sei an dieser Stelle zu erwähnen, denn es beschreibt einen Ausfall der Raten für den Kredit.

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Sicherheiten

Banken versuchen aus diesen Gegebenheiten heraus, Sicherheiten heranzuziehen. Bei der Insolvenz gibt es beispielsweise das Absonderungsrecht, sodass Gläubiger trotz angemeldeter Insolvenz auf die Sicherheiten zurückgreifen dürfen. Einige Gläubiger können darüber hinaus auch von ihrem Pfandrecht Gebrauch machen, um die Forderungen auszugleichen. Beispielsweise steht es Vermietern einer Immobilie rechtlich zu, die in der Wohnung vorhandenen Wertgegenstände zu pfänden. Banken nutzen das interne Pfandrecht, sodass sie im Falle einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, Guthabenbeträge umbuchen dürfen. Diese stammen beispielsweise von anderen Konten wie Sparbücher oder Konten der minderjährigen Kinder.

Effektive Maßnahmen zum Gläubigerschutz

Natürlich ist der Gläubigerschutz nicht nur im BGB, sondern auch im Handelsrecht geregelt. So gibt es diverse Vorschriften der Bilanzierung, welche die Gläubiger davor schützen sollen, aufgrund fehlender Informationen einen Kredit zu vergeben. Hierzu können bestimmte Bewertungskriterien des Bilanzrechtes herangezogen werden. Man spricht von Bilanzwahrheit, Bilanzklarheit und Bilanzkontinuität, sodass Banken einen Einblick in die Unternehmen erhalten können und damit die Vergabe von Krediten auf sicheren Beinen aufstellen. Verstoßen Unternehmen gegen diese drei Bestandteile aus dem Bilanzrecht, so machen sich diese strafbar und können entsprechend des Betruges geahndet werden.

Leider kommen auch diese Dinge täglich in unserer Geschäftswelt vor, sodass Banken immer noch nicht zu 100 Prozent vor Verlusten geschützt sind. Die Ausfallgefahr minimiert sich jedoch auf einen kleineren Prozentanteil. Wichtig ist natürlich auch, dass die Prüfung des Kredites umfassend, und natürlich seitens der Bank, korrekt ausgeübt wird.

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