Was ist die Grunderwerbssteuer?

Beim Haus- oder Wohnungskauf erwirbt der Käufer automatisch Anteile an Grund und Boden. Die Grunderwerbssteuer wird auf Grundlage des Grunderwerbssteuergesetzes fällig und stellt eine Ländersteuer dar. Sie ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt und wird individuell fällig. Sie ist generell in Prozent angegeben, wobei das Bundesland Bayern beispielsweise mit 3,5% Grunderwerbssteuer relativ niedrig angesetzt hat. Die Höhe des Betrages der Steuer hängt demnach vom Kaufpreis der Immobilie ab. In Nordrheinwestfahlen und Schleswig-Holstein ist die Grunderwerbssteuer übrigens mit knapp 6,5% am höchsten.

Grunderwerbssteuer zu den Kaufnebenkosten

Wer also im Begriff ist, sich ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, der muss zwischen 3,5% und 6,5% Grunderwerbssteuer an das zuständige Finanzamt bezahlen. Diese Kosten zählen generell zu den Kaufnebenkosten und sollten entsprechend im Finanzierungsplan berücksichtigt werden.

Fälligkeit der Grunderwerbssteuer

Nach dem Kauf einer Immobilie muss dieser Kauf durch einen Notar beurkundet werden. Direkt im Kaufvertrag wird festgestellt, welche Parteien aus dem Vertrag Grunderwerbssteuer zu entrichten  haben. Per Gesetz sind Verkäufer und Käufer gemeinsam Steuerschuldner, nicht ausschließlich der Käufer der Immobilie. Allerdings wird die Steuerentrichtung in den meisten Fällen dem Käufer zugewiesen. Nach der notariellen Beurkundung wird der Kaufvertrag an das zuständige Finanzamt überwiesen, welcher den Grunderwerbssteuerbescheid an den Käufer ausschickt. Im Anschluss hat der Käufer meist einen Monat Zeit, um den fälligen Betrag an das Finanzamt zu überweisen. Wurde die Grunderwerbssteuer bezahlt, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Erst jetzt kann der neue Eigentümer im Grundbuch umgeschrieben werden.

Berechnung der Grunderwerbssteuer

Der aktuelle Steuersatz und der notariell beglaubigte Kaufpreis aus dem Kaufvertrag dienen als Grundlage für die Berechnung der Grunderwerbssteuer. Auf Zinsen-berechnen.de gibt es zum Beispiel einen Grunderwerbssteuerrechner, den Sie nutzen können.

Grunderwerbssteuer = Kaufpreis * aktueller Steuersatz je Bundesland

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Erhöhungen der Grunderwerbssteuer

Den Steuersatz der jeweiligen Bundesländer können diese seit dem ersten September 2006 selbst bestimmen. Eine relativ neue Regelung, welche zunächst zu einer starken Erhöhung der Grunderwerbssteuer führte. Dementsprechend sollte durch diese Erhöhung die schlechte Haushaltslage verbessert werden, um einfach mehr Geld in der Kasse zu haben. Dies nahm beispielsweise das Saarland oder NRW zum Anlass, die Grunderwerbssteuer auf bis zu 6,5% zu erhöhen. Für Käufer nicht wirklich gut. Je höher der Steuersatz, desto höher die Kaufnebenkosten.

Bundesländer und Grunderwerbssteuer

In Deutschland unterscheidet sich die Grunderwerbssteuer nach Bundesland. Hierfür wurden diverse Tabellen erstellt, die im Internet offen eingesehen werden können. Auch kann per Rechner ermittelt werden, wie hoch die Grunderwerbssteuer aus einem bestimmten Kaufpreis wäre. Die Unterschiede sind leider ziemlich erheblich, in Bayern ist sie beispielsweise nur halb so hoch wie in Schleswig-Holstein. Auch sind bayernweit keine Änderungen durch die Grunderwerbssteuer bekannt, in anderen Bundesländern sind Erhöhungen durchaus in nächster Zeit geplant.

Wer bezahlt keine Grunderwerbssteuer?

Um die Grunderwerbssteuer kommt man generell nicht herum, es sei denn, man zählt zu den wenigen Ausnahmefällen. Im Todesfall oder im Falle einer Schenkung fällt deshalb keine Grunderwerbssteuer an. Allerdings kommen dann die Regelungen aus dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzt zum Tragen, sodass bei einer Vererbung die Erbschaftssteuer fällig wird. Weiterhin von der Grunderwerbsteuer befreit sind Grundstückskäufe, welche unter einem Kaufpreis von 2.500 Euro erworben werden.

Laut dem Grunderwerbssteuergesetz sind außerdem solche Personen von der Steuerpflicht befreit, wenn die Immobilie an einen Verwandten ersten Grades verkauft wird. Also beispielsweise an den Ehepartner, die Lebenspartner oder die Kinder. Verkauft ein Vater also seinem Sohn eine Immobilie, so muss dieser keine Grunderwerbssteuer bezahlen.

Grunderwerbssteuer reduzieren

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es tatsächlich möglich, die Grunderwerbssteuer zu reduzieren. Diesen Preis kann Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag reduzieren, bzw. anpassen. Beispielsweise kann dies erfolgen, wenn Saunen, Küchen, Markisen oder Gartenhäuser gesondert im Kaufvertrag berechnet werden, oder wenn die Summe der Instandhaltungsrücklagen beim Kauf getrennt ausgewiesen ist. Möglich ist es auch, zwei getrennte Verträge abzuschließen. Einmal für den Grundstückskauf und einmal für die Immobilie. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn das Grundstück ohne Haus gekauft wird und erst im späteren Verlauf eine Baufirma beauftragt wird. Damit diese Möglichkeiten jedoch durch das Finanzamt akzeptiert werden, sollten nicht allzu viele kreative Veränderungen vorgenommen werden.

Grunderwerbssteuer und Grundsteuer

Diese beiden Begriffe sind nicht miteinander verwandt, sondern beschreiben zwei völlig verschiedene Steuerarten. Die Grunderwerbssteuer wird einmalig fällig, wenn ein Grundstücksanteil oder Grundstück erworben wird. Die Grundsteuer muss bei Grundbesitz bezahlt werden und wird jährlich fällig, bzw. von der Gemeinde erhoben.

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