Was bedeutet Inkasso?

Der Einzug von Forderungen wird hierzulade auch mit dem Begriff Inkasso beschrieben. Dabei geht es meist um bereits länger ausstehende Zahlungsforderungen, welche nun durch ein entsprechendes Inkassounternehmen eingezogen werden. Für diese Leistungen werden in der Regel Inkassogebühren fällig, welche schließlich vom Schuldner zu bezahlen sind. Wer sich mit der Eintreibung von offenen Forderungen beschäftigt, der wird den Begriff Forderungsmanagement kennen. Auch das Inkasso fällt in diese Sparte. Wichtig zu wissen ist, dass Inkassounternehmen immer im Auftrag als Drittes Glied zwischen Schuldner und Gläubiger tätig sind. Inkassobüros kümmern sich also um Forderungen, welche sie selbst nicht betreffen.

Abtretung offener Forderungen

Wer ein Inkassounternehmen beauftragt, der tritt die offene Forderung ab. „Inkasso“ ist dabei eine Rechtsdienstleistung, welche sich an das Rechtsdienstleistungsgesetz halten muss. Streng abzugrenzen von diesem Begriff ist das ähnliche Vorgehen aus dem so genannten Factoring. Auch hier werden Forderungen weitergegeben, allerdings direkt an die Factoringunternehmen verkauft. Inkassobüros übernehmen die Eintreibung der offenen Forderungen gegen eine Vergütung, auch als Provision zu bezeichnen.

In vielen Fällen möchte ein Gläubiger also seine Forderung nicht verkaufen, sondern immer noch Inhaber der Forderung bleiben. Der zuständigen Inkassostelle erteilt der Gläubiger dann lediglich eine Einzugsermächtigung oder eben die Erlaubnis, Geld in seinem Namen einzutreiben. Das Inkassobüro handelt als Vertreter in dessen Namen. Natürlich sollten Gläubiger darauf achten, ausschließlich mit Inkassobüros zu arbeiten, welche die notwendige Zulassung besitzen. Beim zuständigen Land- und Amtsgericht können ortsansässige Inkassobüros ausfindig gemacht werden.

Informationspflicht bei Inkasso

Privatpersonen, welche offenen Forderungen gegenüberstehen, müssen über das Hinzuziehen eines Inkassobüros informiert werden. Immerhin sind nicht alle Forderungen von Gläubigern auch zu Recht ausgesprochen, sodass Privatpersonen immer die Möglichkeit haben müssen, sich gegen die Eintreibung zu wehren. Hier entsteht im Übrigen auch der Unterschied zum Factoring, denn hier müssen Schuldner nicht über den Gläubigerwechsel informiert werden. Inkassobüros unterrichten direkt nach Übertrag den Schuldner über die Abgabe. Die Person des Auftraggebers, der Forderungsgrund, ein aktuelles Datum des Vertragsschlusses und der Hinweis, unter welchen Umständen Zinssätze geltend gemacht werden, müssen ersichtlich im ersten Schreiben enthalten sein. Wer einen Inkassobrief erhalten hat, der sollte diese Aspekte zunächst überprüfen.

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Inkassobrief erhalten – wie vorgehen?

Wer die angemahnte Forderung auf Richtigkeit überprüft hat, der sollte sich im zweiten Schritt auch über das Inkassobüro Informationen einholen. Sowohl das Internet, als auch die Verbraucherzentralen sind erste Anlaufstellen. Immerhin sind nicht alle Inkassounternehmen überhaupt dazu berechtigt, Forderungen anzumahnen oder Gebühren zu erheben. Wer Inkasso betreiben will, der muss bei der zuständigen Regierungsbehörde registriert sein. Sind all diese Angaben korrekt und sämtliche Umstände nachvollziehbar oder rechtlich einwandfrei, so sollte man bestenfalls die Forderung bezahlen.

Was kommt nach Inkasso?

Mit dem zweiten Inkassoschreiben flattert in der Regel eine Ratenzahlungsvereinbarung ins Haus, wobei man das Unternehmen auch telefonisch selbst kontaktieren und darauf ansprechen kann. Außergerichtliche Einigungen sind meist der kostengünstigste Schritt, um aus den Schulden zu kommen. Wer als Schuldner darauf nicht reagiert, der wird mit einem gerichtlichen Mahnverfahren konfrontiert. Und Mahnbescheide sind in der Regel mit hohen Kosten verbunden, zumal hier noch gerichtliche Verfahrenskosten hinzukommen können. Dennoch hat der Schuldner auch jetzt noch die Möglichkeit, offene Forderungen zu begleichen oder Widerspruch einzulegen.

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