Was ist ein Kautionskredit?

Kautionskredite gehören ganz allgemein zu sogenannten Verpflichtungskrediten. Diese werden in der Regel von Banken gewährt. Bei einem Verpflichtungskredit kommt es nicht automatisch zu einer Auszahlung der gewährten Summe. Die Bank stellt stattdessen entweder eine Garantie oder eine Bürgschaft aus, mit der sie sich verpflichtet, die gewünschte Kreditsumme auszuzahlen, wenn sie angefordert wird. Im gewerblichen Bereich gibt es solche Kredite zum Beispiel als Anzahlungs- oder Erfüllungsgarantie bei Handwerkern. Auch Gewährleistungsbürgschaften sind weit verbreitet. Mit diesen sichern sich Auftraggeber bei Handwerkerleistungen gegen spätere Mängel ab.

Der Kautionskredit im Privatbereich

Im Privatbereich wird der Kautionskredit in erster Linie bei Mietverhältnissen eingesetzt. Die meisten Vermieter verlangen beim Abschluss eines Mietvertrags eine Kautionszahlung in Höhe von bis zu drei Nettokaltmieten. Insbesondere bei höheren Mieten in Ballungsgebieten kommen dann schnell mehrere 1.000 Euro zusammen. Mit einem Kautionskredit verhindern Sie die hohe einmalige Belastung und zahlen stattdessen nur eine im Verhältnis kleine Summe an die Bank oder das Versicherungsunternehmen, das die Mietkautionsbürgschaft ausstattet.

Für den Vermieter ist eine Mietkautionsbürgschaft in der Regel ebenfalls eine gute Sache. Vermieter sind verpflichtet, die erhaltene Mietkaution auf einem separaten Konto anzulegen und das Guthaben zu verzinsen. Mit einem Kautionskredit ist dieser zusätzliche Verwaltungsaufwand nicht notwendig.

Wie viel Geld benötigen Sie?

Varianten des Kautionskredits

Für einen Kautionskredit können Sie bei Ihrer Hausbank einen Aval beantragen. Die Bank erstellt dann ein individuelles Formular für den Vermieter, auf dem sie bestätigt, dass Sie die vereinbarte Summe bei einer Anforderung durch den Vermieter auszahlt. Das Verfahren ist allerdings recht aufwendig für die Bank und die Kosten für einen Aval sind recht hoch. Viele Banken verzichten mittlerweile auf die Ausstellung von Avalen für Privatkunden.

Die zweite Variante ist eine Mietkautionsversicherung. Das Prinzip ist dasselbe wie bei einem Bankaval, allerdings stellt hier ein Versicherungsunternehmen eine Bürgschaftsurkunde für den Vermieter aus. Mit der Bürgschaft verpflichtet sich das Versicherungsunternehmen zur Auszahlung der vereinbarten Summe an den Vermieter, wenn er die Summe fordert. Die durchschnittlichen Gebühren für eine Mietkautionsversicherung liegen bei 5 % der Kautionssumme, oftmals verlangen die Versicherungsunternehmen zusätzlich eine bestimmte Mindestprämie.

Beide Varianten müssen durch den Vermieter genehmigt werden. Wenn der Vermieter auf eine Barkaution besteht, muss sich der Mieter der Wohnung daran halten. Es gibt dann aber immer noch die Möglichkeit, einen klassischen Ratenkredit bei einer Bank zu beantragen. Der Vermieter erhält dann das aufgenommene Kapital und Sie zahlen den Kredit in monatlichen Raten zurück. Im strengen Sinne gehört der Ratenkredit aber nicht mehr zu den Kautionskrediten.

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