Leasing bedeutet so viel wie etwas zu mieten, bezahlt wird allerdings in monatlichen Leasingraten, das Leasingobjekt wird geliehen. Zu betrachten sind diese Raten ähnlich einer Nutzungsgebühr, denn der Leasingnehmer hat einen Anspruch auf Nutzung und Gebrauch. Leasinggeber bleiben in diesem Fall rechtliche Eigentümer und stellen das Objekt entsprechend zur Verfügung. Für diesen Service erhalten diese monatlich Leasingraten, angepasst an das Angebot und ganz individuell zugeschnitten.
Inhaltsverzeichnis
Leasingraten berechnen
Leasingraten können individuell berechnet werden, am besten holt man sich hierfür ein Angebot für sein Leasingobjekt. Mit einem Leasingrechner, wie sie überall im Netz kostenfrei zur Verfügung stehen, können Leasingnehmer nun anhand der Eingabedaten sämtliche wichtige Daten errechnen.
- Regelmäßige Leasingrate
- Anfangswert des Leasingobjektes
- Einmalzahlung oder Anzahlung
- Effektiver Jahreszins
- Laufzeit
- Restwert
Wie häufig die Raten gezahlt werden, hängt vom Leasingvertrag ab. So ist es nicht unüblich, nur viertel- oder halbjährlich zu bezahlen. Auch jährliche Zahlungen kommen vor, wobei die Leasingrate während der kompletten Laufzeit gleich bleibt. Die Leasingrate setzt sich aus vielen Positionen zusammen. Leasingnehmer erhalten in der Regel einen Zahlungsplan, an den sich diese zwingend halten müssen. Andernfalls kann der Leasinggeber die Herausgabe des Fahrzeuges fordern und die ausstehenden Beträge einklagen.
Leasingraten steuerlich absetzbar
Privatpersonen können ihre Leasingraten nicht steuerlich geltend machen, Unternehmer allerdings schon, sofern die Nutzung des Leasingobjektes gewerblicher Natur ist. Dann können die Kosten für das Leasing steuerlich abgesetzt werden. In sehr vielen Fällen lohnt sich das Leasing, beispielsweise von einem Firmenfahrzeug, extrem.
Aber: Wer gewerblich leasen möchte, der muss 1% des Wagenneuwertes in Form einer Einnahme versteuern!
So stehen viele Leasingnehmer vielen Fragen gegenüber, vor allem aber, in welchen Formen man die Ausgaben für das Leasing absetzen kann. Immerhin gibt es ja nicht nur die Leasingraten, sondern auch Sonderzahlungen oder andere Kosten für Reparatur, Wartung oder Instandhaltung. Hier muss genau differenziert und unterschieden werden, wobei sich die Absetzung der Steuern beim Firmenleasing mehr lohnen.
Beim Kauf eines Fahrzeuges können nur bestimmte Abschreibungen bei der Steuer angegeben werden. Wer least, der kann die monatlichen Leasingraten und die Sonderzahlungen zu fast 100% abführen. Sie sind dann nämlich als Betriebsausgaben zu betrachten. Je höher also die Leasingrate, desto höher der absetzungsfähige Betrag.