Was ist das Pfandrecht?

Das Pfandrecht ist in verschiedene Bereiche unterteilt und ergibt sich größtenteils aus den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten:

Gesetzliches Pfandrecht

In einigen Gesetzen sind Pfandrechte vorgeschrieben, die nicht abbedungen werden können. Diese gelten immer, auch wenn sich die Vertragsparteien bei einem Vertrag nicht gesondert darauf einigen. Zu diesen Rechten gehören unter anderem das Pfandrecht des Kommissionärs und das Vermieterpfandrecht. Bei der Pfändung von Gegenständen im Rahmen dieser Rechte muss der Gläubiger aber dennoch die gesetzlichen Vorschriften zur Unpfändbarkeit bestimmter Gegenstände beachten.

Vertragliches Pfandrecht

Bei einem Vertrag zwischen zwei Parteien können diese eine Pfandregelung vereinbaren. So dürfen Banken zum Beispiel in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren, dass sie das Guthaben eines Schuldners dazu nutzen können, Verbindlichkeiten auszugleichen. Auch bei Pfandkrediten spielt das vertragliche Pfandrecht eine Rolle. Der Kreditnehmer hinterlegt einen Gegenstand beim Pfandleiher, um einen Kredit zu erhalten. Wird der Kredit nicht zurückgezahlt, darf der Pfandleiher den verpfändeten Gegenstand verkaufen oder versteigern, um die Kosten für den Kredit zu decken.

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Pfändungspfandrecht

Auch bei Krediten, die nicht durch einen vorher vereinbarten Gegenstand besichert wurden, kann es zu einer Pfändung kommen. Hier gilt dann das sogenannte Pfändungspfandrecht. Der Gläubiger kann bei ausstehenden Zahlungen eine Zwangsvollstreckung beantragen. Diese führt in der Regel ein Gerichtsvollzieher durch. Er prüft die Vermögenswerte des Schuldners und pfändet gegebenenfalls bewegliche Gegenstände oder Bargeld, sofern die Pfändung zulässig ist. Zudem können auch Forderungen des Schuldners gegen andere Personen gepfändet werden.

Welche Voraussetzungen sind für eine Pfändung erforderlich?

Der Gläubiger darf nicht einfach so eine Pfändung verlangen. Damit eine Pfändung durchgeführt werden kann, müssen mindestens folgende Bedingungen erfüllt sein: Der Kreditnehmer muss mit seinen Ratenzahlungen im Rückstand sein. Der Gläubiger hat auf den Rückstand hingewiesen, eine Zahlungsfrist gesetzt und auf die mögliche Pfändung hingewiesen. Bei Privatpersonen darf eine Verwertung der Pfandgegenstände erst einen Monat nach der Androhung durchgeführt werden, bei Unternehmen gilt eine Frist von nur einer Woche.

Wie werden Pfandgegenstände verwertet?

Die Pfandgegenstände können durch den Gerichtsvollzieher versteigert oder verkauft werden. Wenn die Erlöse die eigentliche Forderung übersteigen, erhält der Schuldner den Überschuss zurückerstattet. Liegt der Erlös unter der Forderung, muss die Restsumme weiterhin an den Gläubiger bezahlt werden. Eine Ausnahme gibt es hier nur bei Pfandkrediten. Wenn der Erlös unter den Kosten für den Kredit liegt, erlischt der Rest der Forderung. Ein eventueller Überschuss muss aber ebenfalls an den Kreditnehmer erstattet werden.

Das Pfandrecht erlischt, wenn die zugrundliegende Forderung voll beglichen ist. Außerdem erlischt es, wenn der Gläubiger den verpfändeten Gegenstand an den Schuldner zurückgibt.

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