Ein Schufa Eintrag passiert heutzutage schneller als gedacht, allerdings ist ein Eintrag in der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherheit nicht zwangsläufig etwas Schlimmes. Ein SCHUFA Eintrag stellt in der Regel eine Eintragung über die Bonität einer Person dar. Somit kann jeder Negativeintrag, aber auch ein normal gespeicherter Bonitätseintrag, mit einem SCHUFA Eintrag gemeint sein. In der Regel sind es vor allem die Negativeinträge, die für Unternehmen Interessant sind.
Positiver und negativer SCHUFA Eintrag
SCHUFA Einträge müssen nicht immer negativ sein, auch können sie positiv sein. Somit hat so ziemlich jeder Mensch einen Eintrag in der Schufa, egal ob positiv oder negativ. Die positiven Einträge bekommt man als Person allerdings nicht wirklich mit, denn mit ihnen gehen keine Konsequenzen einher. So sind beispielsweise laufende Leasingverträge oder andere Kreditverträge vermerkt, im positiven Sinne, wenn diese stets regelmäßig bezahlt werden. Auch Ratenkredite von Haushaltsgeräten, welche stets pünktlich beglichen und abbezahlt worden sind, stehen positiv vermerkt in der SCHUFA. Und auch zuverlässig bezahlte Rechnungen werden vermerkt. Somit sind diese Einträge auf keinen Fall schlecht, sondern zeugen davon, dass eine generelle Zahlungsmoral besteht.
Negative Einträge hingegen schädigen eine Person, bzw. machen das Leben etwas schwerer. Zahlungsausfälle oder unausgeglichene Forderungen werden negativ eingetragen. Diese Auskunft wird bei einer Schufa-Abfrage, beispielsweise durch einen Mobilfunkanbieter, negativ ausgelegt und es kann passieren, dass der Vertrag abgelehnt wird und nicht zustande kommt. Zu unsicher wäre das Geschäft.
Voraussetzungen für einen negativen Eintrag bei der SCHUFA
Zunächst sollte man wissen, dass ein negativer SCHUFA Eintrag nicht einfach so passiert, beispielsweise wenn lediglich mal die Zahnarztrechnung vergessen wurde. Erst einmal müssen mindestens zwei schriftliche Mahnungen beim Schuldner über eine offene Forderung eintreffen, denen noch nicht widersprochen wurde. Zwischen den Mahnungen müssen weiterhin mindestens vier Wochen liegen. So schnell geht es also gar nicht. Dem folgt in der Regel ein Mahnbescheid, in dem ein negativer Eintrag bei der SCHUFA offiziell angekündigt wird. Dieser ist dann aber immer noch nicht erfolgt, sodass der Schuldner immer noch die Chance hat, den Eintrag zu umgehen und die Forderung zu begleichen. Erst nach Verstreichen dieser Frist, kann der Eintrag bei der SCHUFA negativ erfolgen.
Löschung eines Schufa Eintrages
Negativeinträge bleiben leider immer länger in der Schufa stehen, auch wenn diese längst beglichen wurden. Möglich ist es aber, die vorzeitige Löschung der Schufa zu beantragen. Allerdings darf die Summe der Schulden nicht über 2.000 Euro liegen. Außerdem müssen diese Schulden spätestens 6 Wochen nach Eintragung beglichen worden sein. Besser ist es also, auf Forderungen zu reagieren, ihnen zu widersprechen oder sie zu begleichen. Negativeinträge haben nämlich immer Konsequenzen, welche einen noch verfolgen, auch wenn die Schuld schon beglichen wurde.
Nach offiziellem Reglement werden negative Schufa Einträge alle drei Jahre gelöscht, sofern die Schuld beglichen wurde. Wurde der Eintrag fälschlicherweise oder unvollständig getätigt, so muss die Löschung sogar sofort erfolgen. Eintragungen von bestehenden Konten bestehen sogar so lange, bis das Konto aufgelöst worden ist. Nach 12 Monaten werden Schufa Auskünfte oder Bonitätsanfragen von Unternehmen gelöscht, abgezahlte Kredite werden nach drei Jahren gelöscht.
Jährlich haben Privatpersonen das Recht, sich eine kostenlose SCHUFA Auskunft zukommen zu lassen. Wie das geht, erfahren Sie hier.