Was ist ein Schuldanerkenntnis?

Ein offizielles Schuldanerkenntnis wird mittels Vertrag zwischen Schuldner und Gläubiger geschlossen. Es beschreibt gleichzeitig die Verpflichtung des Schuldners, eine Summe x bis Datum x an den Gläubiger ausbezahlen zu müssen. Auch eine Ratenzahlungsvereinbarung kann einem Schuldanerkenntnis gleichkommen, wenn diese durch eine solche verbunden wird. Kommt ein Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nach, so entstehen diverse Möglichkeiten für den Gläubiger. Generell lassen sich drei Arten von Schuldanerkenntnissen unterscheiden.

Arten der Schuldanerkenntnisse

Zum einen sei das abstrakte oder konstitutive Schuldanerkenntnis zu nennen. Andererseits sind das deklaratorische Schuldanerkenntnis und die Tatsachenerkenntnis zu unterscheiden. Wirklich im Gesetz geregelt ist nur das abstrakte Anerkenntnis nach § 781 BGB. Hier wird eine völlig neue Verbindlichkeit getroffen, die vom ursprünglichen Schuldgrund abweichen kann. Die Forderung seitens des Gläubigers wird festgehalten und vom Schuldner anerkannt. Der Rechtsbindungswille muss gegeben sein. Nach Abgabe der Unterschrift ist diese Anerkennung der Schuld verbindlich und der Gläubiger kann mit damit offizielle Rechtswege bestreiten.

Das deklaratorische Anerkenntnis liegt dann vor, wenn eine schon bestehende Schuld oder Forderung lediglich bestätigt wird. Damit kann Beweiserleichterung erlangt und einem Streit vor Gericht entgangen werden. Somit können auch Verjährungseinwände oder Gewährleistungsrechte vor Gericht nicht mehr als Grund zählen. Neue Verpflichtungen werden nicht geschaffen.

Die Tatsachenerkenntnis bezieht sich nicht auf eine bestehende Schuld, sondern auf eine Tatsache. Das bedeutet, dass der Schuldner eine Tatsache anerkennt oder auf sich bezieht. So beispielsweise bei einem Autounfall, wenn der Schuldner einen Unfall auf die eigene Kappe nimmt.

Wann werden abstrakte Schuldanerkenntnisse angewandt?

Schuldanerkenntnisse im Allgemeinen erleichtern einen Rechtsstreit. Bei der abstrakten Version nutzt man die Anerkenntnisse meist im Zusammenhang mit Zahlungsdienstverträgen. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass ein Schuldanerkenntnis immer einen Vertrag darstellt und mit Unterschrift besiegelt wird. Die Forderung wird damit offiziell anerkannt und das hat auch vor Gericht Bestand. Auch Inkassounternehmen greifen oft darauf zurück und verlangen von den Schuldnern, ein Schuldeingeständnis per Post zuzusenden. In einigen Fällen werden auch Mitarbeiter der Unternehmen nach Hause geschickt, um eine Unterschrift einzuholen. Nicht zu verwechseln ist dies mit Gerichtsvollziehern, denn Inkassounternehmen haben kein Recht, in die Wohnräume der Schuldner einzudringen um Unterschriften zu erzwingen.

Natürlich kommen Schuldanerkenntnisse nicht nur in Inkassounternehmen vor, auch im Bankwesen treten sie auf. Beispielsweise kommen sie bei Zahlungen mit der Geld- oder Kreditkarte vor, wenn diese genutzt wird. Ebenso können Anerkenntnisse bei Verkehrsunfällen zum Tragen kommen, wenn der Schuldige die Verantwortung für den Unfall für sich erklärt. Die Abgabe einer solchen Erklärung ist hier allerdings keine Pflicht und ein Eingeständnis entbindet auch die Haftpflichtversicherung nicht von Zahlungen.

Mit der Unterschrift werden alle Forderungen anerkannt

Gerade Inkassounternehmen nutzen oftmals die Gelegenheit und lassen ihre Schuldner unrechtmäßige Forderungen anerkennen. Auch solche, die eigentlich nichts mit der hauptsächlichen Schuld zu tun haben. So etwa entstandene Gebühren oder Auslagen. Wer also ein Schuldanerkenntnis unterschreiben möchte, der sollte die Forderung vorab genau prüfen und in keinem Fall Lohnabtretungen mit unterzeichnen. Wer seine Rechte in diesem Zusammenhang nicht kennt, der sollte Hilfe in Anspruch nehmen. Wer einfach unterschreibt, der erkennt womöglich Forderungen an, für die der Schuldner nie hätte aufkommen müssen. Im Anschluss ist es jedoch meist zu spät.

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