Der Begriff Sicherheiten kann in allen Variationen vorkommen, besonders aber ist er im Bankwesen gebräuchlich. So verlangt eine Bank vor Kreditvergabe nach Sicherheiten, damit der vergebene Kredit auf sicheren Beinen steht. Wer keine solcher Sicherheiten bieten kann, der wird in der Regel für das Darlehen abgelehnt.
Welche Sicherheiten bei Kreditvergaben sind gemeint?
Generell verdient die Bank an der Vergabe von Krediten, bekanntlich durch die Zinsen, die sie für das Darlehen zusätzlich zurückbezahlen. Allerdings kann ein Ausfall seitens des Kunden ziemlich hohe Einbußen bedeuten. So beispielsweise bei Immobilienkrediten, die oft im sechsstelligen Bereich liegen. Auch Kredite für Bauvorhaben kommen oft an die Million heran, viele andere Kredite ebenfalls. Aus diesem Grund sollten die Sicherheiten den Kredit möglichst absichern, damit die Bank keine Verluste einfährt. Bei Immobilien dient die Immobilie selbst als Sicherheit, ebenfalls das Einkommen des Kreditnehmers und das bereits vorhandene Vermögen. Dieses kann in Form von Pfand oder als Grundbucheintrag bereitgestellt werden. Bei Nichteinhaltung des Kreditvertrages kann die Bank auf die Objekte oder die Sicherheiten zugreifen.
Andere Sicherheiten für die Kredite
Kleinere Kredite können auch mit einem Bürgen oder einem Zweitbürgen abgesichert werden. Reicht die eigene Bonität nicht aus, so kann ein Zweiter die Schuld auf sich nehmen, sofern der Hauptdarlehensnehmer ausfällt. Dieser muss wiederum eigene Sicherheiten aufweisen können, um der Bank zu genügen. Neben den Bürgen können natürlich auch Wertgegenstände als Sicherheit dienen. Darüber hinaus beschreiben Banken auch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Sicherheit und auch Anzahlungen auf einen Kredit werden hier positiv betrachtet.
Die 100%ige Sicherheit für die Bank gibt es natürlich nicht, unvorhergesehene Ereignisse können stets auftreten. Dennoch kann das Risiko vorab minimiert werden und darum geht es, wenn von Sicherheiten die Rede ist.