Was ist die Wohlverhaltensperiode?

In Verbindung mit einem Privatinsolvenzverfahren beginnt auch die Wohlverhaltensperiode mit einer Laufzeit von sechs Jahren. Halten sich Schuldner an die vorgegebenen Regularien, folgt nach Ablauf dieser Frist die Restschuldbefreiung.

Nach Abschluss des einfachen Insolvenzverfahren zieht der Treuhänder das pfändbare Einkommen ein. Dafür tritt er in Verbindung mit dem Arbeitgeber, der den pfändbaren Anteil des Einkommens sofort an den Treuhänder überweist. Das bedeutet: Ist das Vermögen verteilt, startet die Wohlverhaltensperiode im Rahmen der Privatinsolvenz.

Vorteile der Wohlverhaltensperiode

Schuldner empfinden diese Periode als Erleichterung, da sie nur noch sehr wenig Kontakt zum Treuhänder haben und ihnen die Möglichkeit bleibt, wieder Vermögen anzusparen. Im Prinzip muss der Treuhänder nur noch einmal im Jahr dem Insolvenzgericht Bericht erstatten. In diesem Zusammenhang geht an den Schuldner einmal jährlich ein Fragebogen. Demnach minimiert sich der Kontakt mit dem Treuhänder im Laufe der Wohlverhaltensperiode.

Zunächst sind von dem Anteil des Einkommens die Verfahrenskosten zu begleichen. Befindet sich der Schuldner im 5. Jahr der Wohlverhaltensperiode, gibt es einen 10-prozentigen Motivationsrabatt. Das ist der Anteil des pfändbaren Einkommens, der vom Treuhänder zurückgeht. Im 6. Jahr steigt dieser Rabatt auf 15%. Aber auch in diesem Fall sind die Verfahrenskosten zunächst zu begleichen.

Wie verläuft die Wohlverhaltensperiode?

Im Verlauf der Wohlverhaltensperiode ist es dem Schuldner möglich, neues Vermögen aus dem Einkommen zu erzielen. Außerdem bleiben Rückerstattungen vom Finanzamt und Schenkungen im Besitz des Schuldners. Hat der Schuldner noch offene Kosten und Schulden beim Finanzamt, werden diese verrechnet.

Im laufenden Verfahren gehen keinerlei Zahlungen an die Gläubiger. Andernfalls kommt es zu einer Gläubigerbenachteiligung. Gehen in dieser Phase dennoch Forderungen von einem der Gläubiger ein, gibt der Schuldner diese an den verantwortlichen Insolvenzverwalter oder Treuhänder und leistet auf keinen Fall eine Zahlung. Damit gefährdet er das laufende Insolvenzverfahren. In der Wohlverhaltensperiode muss der Schuldner nachzuweisen, dass er mit den ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln haushaltet und sich an die Vorgaben hält.

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