Was bedeutet Zahlungsunfähigkeit?

Die Zahlungsunfähigkeit verweist auf einen allgemeingültigen Rechtsbegriff. Laut Bundesgerichtshof (BGH) aus dem Jahr 1956 ist ein Schuldner zahlungsunfähig, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Diese konkrete Definition lässt sich nochmals in der Insolvenzordnung Paragraph 17 Abs. 2 nachlesen. Demnach kommt es erst zu einer Zahlungsunfähigkeit, wenn der Schuldner bereits die Zahlungen eingestellt hat.

Der Fokus liegt auf der Liquidität und auf den baren Zahlungsmitteln, die dem Schuldner zur Verfügung stehen. Dazu gehören alle Gegenstände, die sich kurzfristig zu Barvermögen machen lassen.

In der Definition ist zwischen einer vorübergehenden und anhaltenden Zahlungsunfähigkeit zu unterscheiden. Wer auf Dauer seine Forderungen nicht mehr tilgen kann, ist nicht nur zahlungsunfähig, sondern auch insolvent. Von einer vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit ist auszugehen, wenn der Schuldner die Forderungen mit einer Verzögerung begleicht. Die Gründe dafür können vielseitig sein und zum Beispiel auf Fehlplanungen, Fehlinvestitionen oder auf externe Faktoren zurückführen.

Wie definiert der Bundesgerichtshof die Zahlungsunfähigkeit?

Der BGH spricht schon von einer Zahlungsunfähigkeit, wenn knapp unter 10 % der Forderungen über eine Dauer von drei Wochen offen bleiben. Aus dem aktuellen Finanzstatus eines Schuldners lässt sich ein Finanzplan entwickeln. Ergibt sich aus der Prüfung keine finanzielle Lücke, liegt der Status der Zahlungsunfähigkeit auch nicht vor. Erst wenn keinerlei Zahlungsmittel vorhanden sind, um zum Stichtag, die offenen Posten zu begleichen, ist der Verbraucher zahlungsunfähig.

Gerade in einer finanziellen Krise sollte ein Verbraucher die Liquidität und den Zahlungsstatus auf den Prüfstand stellen. Die Zusammenarbeit mit  spezialisierten Rechtsanwälten bietet sich bei einer komplexeren Problematik an.

Was passiert in der Liquiditätsbilanz?

Im Rahmen einer Bilanz stehen die Verbindlichkeiten den Zahlungsmitteln gegenüber. Kommt es in der Folge zur Feststellung, dass der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, bis zu 25 % der vorliegenden Forderungen zu begleichen, liegt eine Insolvenzgrund vor. Die konkreten Anteile weichen im Individualfall voneinander ab.

Demnach bildet die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit den Eröffnungsgrund einer folgenden Insolvenz. Im Nachgang folgen eine Prüfung eines Insolvenzantrags und eine Anhörung vor dem zuständigen Insolvenzgericht. Steht einem Schuldner nicht genügend Insolvenzmasse zur Verfügung, um die Kosten für ein Verfahren zu decken, kommt es in der Folge zu einer Stundung der Zahlungen.

Wie lässt sich die Zahlungsunfähigkeit beseitigen?

Im Prinzip kann der Verbraucher und Schuldner selbst gegen die persönliche Zahlungsunfähigkeit vorgehen, indem er seine Inkasso Forderungen begleicht. Dafür ist es oftmals notwendig, zusätzliche Geldmittel frei zu machen, wie zum Beispiel durch den Verkauf von Anlagevermögen.

Auf der Passivseite ergeben sich Möglichkeiten über Stundungsvereinbarungen oder eine Verlängerung von Zahlungsfristen. Ein Umschuldungskredit sowie eine Erhöhung des Kreditrahmens zugunsten niedrigerer Raten kann ebenfalls die aktuelle Zahlungsunfähigkeit auflösen.

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