Diese Auskunftsrechte haben Sie nach DSGVO (inkl. Muster-Anschreiben)

DSGVO Datenauskunft: Ihre Rechte

Seit dem 25.05.2018 ist die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in Kraft getreten mit dem Ziel, die Daten der Verbraucher besser zu schützen. Durch diese Verordnung sind Unternehmen verpflichtet, den Umgang mit Ihren Daten besser zu dokumentieren und Ihnen Auskunft über Ihre Daten und die Nutzung zu erteilen. Welche Rechte Sie genau haben und wie Sie eine solche Datenauskunft erhalten, zeigen wir Ihnen in diesem Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die DSGVO garantiert Ihnen die Einsicht aller bei Unternehmen über Sie gesammelten Daten
  • Im Artikel finden Sie ein Muster-Anschreiben für die Auskunft
  • Eine detaillierte Auskunft steht Ihnen innerhalb eines Monats zu
  • Die Mitteilung muss in verständlicher Sprache verfasst sein
  • Unternehmen sind zur kostenlosen Erstauskunft verpflichtet
  • Sie haben das Recht, Daten löschen oder korrigieren zu lassen

Unser Musteranschreiben für Ihre Datenauskunft

Wir haben Ihnen ein Muster-Anschreiben erstellt, das Sie nutzen können, um bei Unternehmen eine Datenauskunft anzufordern.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte hiermit von meinem Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO Gebrauch machen und bitte Sie daher, mir innerhalb der einmonatigen Frist nach Art. 12 Abs. 3 S. 1 DSGVO, über folgende Punkte Auskunft zu erteilen:

1. Auskunft über meine bei Ihnen gespeicherten Daten

Ich darf Sie in diesem Fall bitten, mir gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO folgende Informationen mitzuteilen:

a) Welche Daten über meine Person konkret bei Ihnen gespeichert oder verarbeitet werden (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf, medizinische Befunde).

b) Sollten Sie außerdem Scorewerte erfassen, bitte ich um die Nennung meiner tagesaktuellen Scorewerte, sowie um nachvollziehbare und verständliche Information über die für dieses Scoring genutzten Daten, Datenarten, das Zustandekommen der Zahlenwerte und ihre Bedeutung.

c) Weiterhin wollen Sie mich bitte über die Verarbeitungszwecke meiner Daten ebenso informieren wie über

d) die Kategorien personenbezogener Daten, die bezüglich meiner Person verarbeitet werden;

e) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, die meine Daten bereits erhalten haben oder künftig noch erhalten werden;

f) die geplante Dauer für die Speicherung meiner Daten, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;

g) über das Bestehen meiner Rechte auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung meiner Daten, ebenso wie über mein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO und mein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

h) Sofern die Daten nicht bei mir erhoben werden, fordereich Sie auf, mir alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten mitzuteilen; sowie

i) mir darzulegen, ob eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DSGVO besteht. In diesem Fall wollen Sie mir bitte aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für meine Person mitteilen.

j) Wurden meine personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, wollen Sie mir bitte mitteilen, welche geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung vorgesehen sind.

Bitte stellen Sie mir kostenfrei eine Kopie meiner bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zur Verfügung. Sofern ich diesen Antrag elektronisch stelle und nichts anderes vermerke, so sind mir die Informationenin einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen.

2. Löschung meiner Daten (DAS IST OPTIONAL!)

Weiterhin verlange ich nach Art. 17 DSGVO die unverzügliche Löschung meiner bei Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Die Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO liegen nach meiner Ansicht vor. Sofern ich eine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten erteilt habe, widerrufe ich diese hiermit, bzw. lege gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. Dies gilt ebenso für das Profiling gemäß Art. 22 DSGVO. Lehnen Sie die Löschung ab, so haben Sie dies mir gegenüber zu begründen.

Sofern Sie meine personenbezogenen Daten öffentlich zugänglich gemacht haben und gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtetbsind, haben Sie angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche Empfängernmeiner Daten darüber gemäß Art. 19 DSGVO zu informieren, dass ich die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien dieser personenbezogenen Daten verlangt habe.

3. Fristen und Rechtsfolgen

Auskunftserteilungen müssen gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich erfolgen, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine Auskunft von Ihnen erhalten, so werde ich mich an diezuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ich mache darauf aufmerksam, dass unterlassene oder nicht vollständige Auskunftserteilungen nach Art. 83 Abs. 5DSGVO mit einer hohen Geldbuße bedroht sind.

Mit freundlichen Grüßen,

Sie können die Datenauskunft auch mit einer formlosen Email oder Brief anfordern, allerdings empfehlen wir dieses Musterschreiben, um Ihrer Anfrage Nachdruck zu verleihen. Der Anbieter hat dann (nach Art. 12 Absatz 3, DSGVO) einen Monat Zeit, Ihnen die Datenauskunft zukommen zu lassen.

Was bringt mir eine Datenauskunft?

In der Datenauskunft erfahren Sie, welche Daten genau über Sie gespeichert sind, zu welchem Zweck sie genutzt werden und ob sie an Dritte weitergegeben wurden. Sie haben außerdem ein Recht auf Korrektur oder Löschung der Daten. Bedenken Sie auch, dass Anbieter, die Sie in der Vergangenheit genutzt haben, noch Daten über Sie gespeichert haben können.

Die Datenauskunft beinhaltet:

  • Zweck der Verarbeitung Ihrer Daten
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Auskunft zur Quelle ihrer personenbezogenen Daten, wenn diese
    nicht von Ihnen selbst stammen
  • Derzeitige, vergangene und zukünftige Empfänger (also Dritte) von
    Daten zu Ihrer Person
  • Kategorien, in denen Ihre Daten verarbeitet werden
  • Geplante Speicherdauer Ihrer Daten sowie Kriterien zur Festlegung
    der voraussichtlichen Speicherdauer
  • Recht auf Löschung, Berichtigung und beschränkte Verarbeitung
  • Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
  • Existenz eines mögliches „Profiling-Systems“, das Ihre Daten nutzt
  • Infos zur Logik, Tragweite und angestrebten Auswirkungen eines solchen „Profilings“
  • Darstellung nicht im Stil von AGB, sondern für Sie verständlich

Erste Auskunft ist gratis

Um auf Nummer sicher zu gehen, dokumentieren Sie den Versand Ihres Antrags auf Auskunft, was am leichtesten über den Emailversand geht. Sie müssen keine Kosten befürchten und haben etwas in der Hand. Fordern Sie das erste Mal eine solche Übersicht irgendwo an, ist Ihnen diese Kopie Ihrer hinterlegten Daten kostenfrei zuzustellen. Beantragen Sie danach weitere Auskünfte, etwa um sich zu vergewissern, dass ungewünschte Daten gelöscht wurden, so kann dafür unter Umständen ein „angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten“ berechnet werden.

Haben Sie nach einem Monat keine entsprechende Kopie Ihrer Daten erhalten, kontaktieren Sie das Unternehmen und fragen Sie nach, was aus Ihrer Anfrage geworden ist. Alle in Europa vertretenen Firmen, Unternehmen und sonstige Dienstleister unterliegen durch die DSGVO Ihnen gegenüber der Auskunftspflicht. Wird diese gebrochen oder ignoriert, drohen dafür empfindliche Bußgelder in Millionenhöhe. Für den Fall, dass Ihnen keine fristgerechte Auskunft erteilt wird, haben Sie das Recht, sich bei der Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes zu beschweren.

Über den Wert Ihrer persönlichen Daten

Der richtige Umgang mit dem Datenschutz ist nicht erst seit dem Internet ein ziemlich abstraktes und vieldiskutiertes Thema, das die Gemüter erhitzt. Bereits wenn Sie Ihre Anschrift bei einem Preisausschreiben angeben, können Sie nie wissen, in welchen Händen diese Daten schlussendlich genau landen. Viel umfangreicher werden Ihre Daten gesammelt, wenn Sie heutzutage Ihr Handy oder den Computer benutzen. Apps sammeln mitunter Ihre Geodaten oder können umfangreichen Zugriffsrechte auf Ihre Fotos, Kontakte und andere Speicherinhalte besitzen. Was für andere an Ihnen interessant ist, sollte Sie erst recht interessieren! Also nehmen Sie sich die kurze Zeit, die Sie diese Recherche kosten wird.

Für Online-Anbieter sind Ihre Daten besonders wichtig, um Ihnen passende Produkte anbieten zu können oder sogar Produkte, von denen selbst Sie noch gar nicht wissen, dass Sie sie benötigen. Kostenlose Dienste bezahlen Sie mit Ihren Daten, das sollte Ihnen bewusst sein. Wahrscheinlich werden Sie sich auch schon einmal selbst darüber gewundert haben, weshalb Facebook und Co. Ihren Klamotten- oder Musikgeschmack vermeintlich besser kennt als Sie selbst. Jede Angabe, die Sie bei Facebook oder Google preisgegeben und alles, wonach Sie sich online erkundigt haben, wird nicht vergessen und zu einem Profil zusammengestellt. Das weltweite Datennetz merkt sich tatsächlich alles über Sie! Und gemessen am rasanten Fortschritt des Internets stammten die bisher gültigen Datenschutzregeln meist aus der Steinzeit. Deshalb: Geben Sie acht auf Ihre Daten!

Die Gefahr falscher Daten für Sie

Was letztendlich aus Ihren preisgegebenen Daten wird, können Sie nicht beeinflussen. Durch unser individuelles Verhalten im Internet sind wir leicht durchschaubar und bekommen quasi unser digitales Spiegelbild erstellt. Dadurch werden uns entsprechende Produktangebote präsentiert, was interessant sein kann oder auch nervig.

Heikel wird es spätestens dann, wenn es um persönliche Angelegenheiten geht – etwa Bankbewegungen oder Krankheiten. Anhand der Verarbeitung und Auswertung solch sensibler Daten können sich unmittelbare Nachteile für den Einzelnen ergeben. Individuelle Daten zu Bildungsgrad, Wohngegend oder Einkommen können sich zum Beispiel auf Ihre Kreditwürdigkeit unvorteilhaft auswirken. Durch Ihre Einordnung nach entsprechenden Rastern werden Sie unter Umständen zum Risikokandidaten und stehen plötzlich schlechter da als das in Wirklichkeit der Fall ist. Ein kurzes Erklärvideo zu den Neuerungen, die Ihnen die DSGVO bringt, finden Sie hier:

Fazit

Mit der DSGVO ist ein neues Kapitel in Sachen Datenschutz aufgeschlagen. Seit dem 25. Mai 2018 erhalten Sie ein ganzes Stück weit mehr die Kontrolle darüber, wer in welchem Rahmen mit Ihren personenbezogenen Angaben „spielen“ darf. Mit wenig Aufwand dürfen Sie den Akteuren dabei jetzt über die Schulter blicken und korrigierend eingreifen.

Nutzen Sie diese Gelegenheit unbedingt, um sich zumindest einen Überblick zu verschaffen. Sie handeln nicht zuletzt im Sinne des Datenschutzes, wenn Sie potentiellem Datenschutz vorgreifen und setzen gleichzeitig ein Zeichen: dass fortan eben nicht mehr jeder mit Ihren Daten umgehen kann, wie er möchte und Sie bei der Daten-Sammelwut wenigstens ein Wörtchen mitzureden haben. Es ist schließlich Ihr gutes Recht!

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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Joshua Best
    8. April 2019 23:28

    „g) über das Bestehen meiner Rechte auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung meiner Daten, ebenso wie über mein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO und mein„`b„`Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.“
    Rechtschreibfehler im Formbrief.

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