Was ist eine Teilamortisation?

Der Begriff der Teilamortisation kommt aus dem Bereich des Leasings. Dort bedeutet der Begriff, dass für den Leasingzeitraum eine feste monatliche Leasingrate über einen im Vertrag festgelegten Zeitraum monatlich gezahlt werden muss.

Der Unterschied zwischen der Teil – und Vollamortisation liegt darin, dass bei der Teilamortisation nicht die komplette Schuldsumme an den Leasinggeber zurückgezahlt werde muss. Es muss lediglich nur ein Teil davon zurückgezahlt werden, sodass die Anschaffungskosten des Leasinggebers nur teilweise gezahlt (amortisiert) werden. Damit das Leasingobjekt schließlich in den Eigentum des Leasingnehmers übergeht, muss eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Schlussrate gezahlt werden. Diese entspricht dem Restwert des Leasingobjekts. Der Leasingnehmer zahlt dem Leasinggeber über seine Raten anteilig die Kosten für die Herstellung und Anschaffung sowie der Verwaltung und Finanzierung des Objekts. Hierzu kommt zuzüglich auch ein Gewinnaufschlag.

Andienungsrecht

Das Andienungsrecht kommt  bei dem Leasing mit Teilamortisation sehr häufig vor. Dieses Recht besagt, dass das Leasingobjekt am Ende der Laufzeit durch den Leasingnehmer erworben werden muss, wenn der Leasingeber das Objekt nicht veräußern kann.

So sollte der Restwert höher als vereinbart sein, so kann der Leasinggeber entscheiden, den höheren Restwert durch den Verkauf an den Leasingnehmer zu bekommen. Sollte diese niedriger ausfallen, so muss der Leasingnehmer die Differenz zwischen tatsächlichen Restwert und vereinbarten Restwert tragen.

Vorteile der Teilamortisation

Der Vorteil der bei einem Leasing mit Teilamortisation ist, dass das Leasingobjekt nicht vollständig abgezahlt werden muss. Die monatliche Leasingrate kann sehr niedrig ausfallen. Diese anteilige Armotisation kommt sehr häufig bei PKW Leasingverträgen vor. Dies liegt daran, dass dem Leasingnehmer das Wahlrecht zum Kauf einräumt und die zuzahlenden Raten niedriger sind als bei einer Vollamortisation Die feste und unkündbare Grundmietzeit eines Leasingvertrages mit einer Teilamortisation beträgt 40-90 Prozent der gewöhnlichen Nutzungsdauer eines Leasingobjektes

Nachteile der Teilamortisation

Ein großer Nachteil ist die Grundmietzeit, welche während der Vertragslaufzeit nicht gekündigt werden darf. Zudem gibt es einen zweiten wichtigen Punkt, welcher beachtet werden muss. Bei der Teilamortisation gibt es einen Risikoübergang. Dies bedeutet: Wenn der Eigentümer des geleasteten Objekts der Leasinggeber ist, so muss dieser selbst alle Risiken dafür übernehmen. Beispiele hierfür wären das Auftreten einer Beschädigung, ein Diebstahl oder eine sonstige Wertminderung.

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