Was ist ein Rücktritt vom Darlehensvertrag?

Erteilt der Kreditgeber eine Zusage für einen Kredit und verweigert im Anschluss dennoch die Auszahlung, so spricht man von einem Rücktritt eines bereits geschlossenen Darlehensvertrages. Selbstverständlich ist dies nicht die tägliche Regel, immerhin verpflichtet sich das Kreditinstitut dazu, nach einer Zusage die Summe für den Kredit auszuzahlen. Somit verstößt das Kreditinstitut gegen vertraglich festgehaltene Verpflichtungen. Um dies rechtfertigen zu können, sollten schon triftige Gründe vorliegen. Auch seitens der Kreditnehmer kann es vorkommen, dass ein Rücktritt notwendig oder gerechtfertigt ist.

Gründe für einen Rücktritt

Der Kreditgeber tritt natürlich nicht ohne Grund und einfach willkürlich vom Darlehen zurück, er hat dafür wahrscheinlich triftige Gründe vorzulegen. Beispielsweise kann es vorkommen, dass sich die finanziellen Gegebenheiten nach der Zusage so drastisch verändert haben, dass das Kreditinstitut unter diesen Umständen von vornherein keinen Kredit vergeben hätte, es also nie zu einem Darlehensangebot gekommen wäre. So kann dies beispielsweise dann vorkommen, wenn der Kunde plötzlich seine gut bezahlte Arbeitsstelle verliert oder eine Arbeitsunfähigkeit eintritt.

Sicherung für Banken entfällt

Mit Eintreten derartiger, unvorhergesehener Vorfälle haben die Banken auch während der Kreditlaufzeit zu tun. Allerdings gibt es bei Vertragsschluss keinen Grund, pauschal davon auszugehen. Denn dann würde kein Kreditnehmer ein Darlehen erhalten. Ist die finanzielle Situation aber von Anfang an unsicher, so würde die Bank ein erhebliches Risiko eingehen, wenn sie trotz allem ein Darlehen vergeben. So auch in diesen Fällen eines Rücktritts, denn die Banken können folglich nicht mehr sicher sein, dass der Schuldner die monatlichen Raten tilgen kann. Hier steht tatsächlich das eigene Risiko an erster Stelle, welches bekanntlich möglichst gering gehalten werden muss. Kreditnehmer werden daher direkt vorher abgelehnt.

Als weiterer Grund für die Bank, einen Rücktritt aus einem Vertrag zu unternehmen, seien Falschangaben zu nennen. So kann es vorkommen, dass die Darlehensnehmer bei Vertragsabschluss vorsätzlich falsche Angaben getätigt haben. Falsche Auskünfte oder Informationen schleusen wenn möglich an der SCHUFA vorbei. Kommen derartige Schwindel auf, ist das Kreditinstitut berechtigt, vom Darlehen zurückzutreten.

Aufwandsentschädigungen zahlt der Darlehensnehmer

Der Kredit- oder Darlehensnehmer muss den im Vorfeld entstandenen Schaden bezahlen, die Bank kann diesen Aufwand ohne Weiteres in Rechnung stellen. Und dies kann sogar ziemlich teuer werden, sodass Kreditnehmer auf keinen Fall auf die Idee kommen sollten, mit falschen Angaben einen Kredit aufzunehmen. Abgesehen davon, dass falsche Angaben einen Betrug darstellen, der sogar strafbar ist. Die Nichtabnahmeentschädigung muss vom Kreditnehmer natürlich in vollem Umfang bezahlt werden, auch wenn es zu keinem Zeitpunkt zu einer Auszahlung des Kredites gekommen ist und auch in Zukunft nicht kommen wird.

Kann der Darlehensnehmer auch vom Vertrag zurücktreten?

Auch der Kreditnehmer kann unter gewissen Umständen vom Vertrag zurücktreten und erklären, dass er das Darlehen nicht mehr in Anspruch nehmen möchte. Dies muss natürlich noch vor Auszahlung des Betrages erfolgen. So kann der Kreditnehmer selbst vernünftig handeln, wenn er nach der Zusage plötzlich arbeitsunfähig wird oder seine Arbeitsstelle verliert.

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