Nicht nur Banken und Kreditinstitute können Darlehen vergeben, auch Arbeitgeber können dies unter bestimmten Voraussetzungen tun. Diese sogenannten Arbeitgeberdarlehen kann jeder Arbeitgeber frei vergeben. Es gibt aber keine Verpflichtung zur Vergabe von Darlehen an Arbeitnehmer.
Worauf ist bei Arbeitgeberdarlehen zu achten?
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen ein Darlehen gewähren möchte, gibt es einige Vorschriften zu beachten. Wenn der Kredit zu marktüblichen Konditionen geschlossen wird, gelten die üblichen Vorschriften für Verbraucherkredite. Es gelten dann auch die gesetzlichen Verbraucherrechte. Erhalten Sie ein vergünstigtes Darlehen, gibt es keine speziellen Vorschriften, selbst eine mündliche Vereinbarung wäre grundsätzlich möglich. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie aber auf eine schriftliche Vereinbarung zurückgreifen, in der zumindest die Konditionen und die Rückzahlungsmodalitäten festgehalten sind.
Müssen Arbeitgeberdarlehen versteuert werden?
Arbeitgeberdarlehen werden grundsätzlich nicht anders behandelt als Kredite von Banken. Die Auszahlung muss nicht gesondert versteuert werden. Erhalten Sie aber einen Kredit zu besonders günstigen Konditionen, die unter dem marktüblichen Satz liegen, müssen Sie die Differenz zum normalen Zinssatz als geldwerten Vorteil im Rahmen der Gehaltsabrechnung versteuern.
Sind Arbeitgeberdarlehen sinnvoll?
Häufig lohnt sich der Abschluss eines Arbeitgeberdarlehens, selbst wenn die Konditionen für den Kredit nur dem marktüblichen Zins entsprechen. Ihr Arbeitgeber wird im Zweifelsfall Ihre Bonität nicht in dem Maße wie ein Kreditinstitut prüfen. Bei einer schlechteren Bonität durch andere Zahlungsverpflichtungen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber eher einen Kredit als bei Banken. Ihr Arbeitgeber wird den Kredit zudem im Normalfall nicht an die Schufa oder andere Auskunfteien melden.
Wie kann ein Arbeitgeberdarlehen zurückgezahlt werden?
Sie dürfen die Rückzahlungsmodalitäten frei mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln. Möglich sind zum Beispiel zusätzliche Abzüge beim Gehalt oder ein Verzicht auf Sonderzahlungen, um den Kredit zurückzuzahlen. Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses darf Ihr Arbeitgeber nicht sofort den Kredit in voller Höhe zurückfordern. Ausnahmen kann es allenfalls bei berechtigten fristlosen Kündigungen durch den Arbeitgeber geben.