Aufwendungsdarlehen sind vergünstigte Darlehen, die an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind. Sie werden in der Regel über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Bundesländer oder einzelne Kreise oder Kommunen vergeben. Aufwendungsdarlehen werden durch den Staat gefördert.
Ziele der Aufwendungsdarlehen
Mit Aufwendungsdarlehen sollen speziell einkommensschwächere Schichten bei der Schaffung von Vermögenswerten unterstützt werden. Die Zinssätze liegen im Regelfall deutlich unter den marktüblichen Zinsen und bei vielen Darlehen sind in den ersten Jahren nach Kreditabschluss keine Tilgungsleistungen zu erbringen.
Voraussetzungen für Aufwendungsdarlehen
Es gibt verschiedene Varianten von Aufwendungsdarlehen, für die bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Bei Programmen, die ein energieeffizientes Bauen fördern, müssen bestimmte energetische Maßgaben erfüllt werden, damit die Förderung berücksichtigt werden kann. Andere Darlehen werden nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe zinsvergünstigt angeboten.
Zu beachten ist außerdem, dass Aufwendungsdarlehen zwar von Investitionsbanken oder der KfW vergeben werden, die Antragsstellung aber immer über eine normale Bank erfolgen muss. Diese nimmt im Rahmen einer Kreditberatung auch den Antrag auf und berät rund um die verschiedenen Fördermöglichkeiten.