Im Finanzwesen bezeichnet der Begriff Valutierung zunächst einmal eine Auszahlung. Bei Finanzierungen und Krediten bezeichnet der Begriff die tatsächliche Auszahlung der Kreditsumme an den Kreditnehmer.
Das beteiligte Kreditinstitut valutiert das Darlehen, wenn alle Auszahlungsvoraussetzungen dafür erfüllt sind. Zu den Voraussetzungen gehören im Normallfall der Kreditvertrag, eine fristgerechte Bestellung der Sicherheiten für den Vertrag, gegebenenfalls ein erfolgter Grundbucheintrag sowie die Einreichung aller weiteren Unterlagen. Abhängig von der Art des Kredits kommt es entweder zu einer Voll- oder Teilvalutierung. Verbraucherkredite und Darlehen für die Finanzierung eines bestehenden Gebäudes werden in der Regel vollvalutiert, also in einer Summe ausgezahlt. Bei Neubauten zahlt die Bank die Kreditsumme immer teilweise nach Baufortschritt aus. Es findet also erst eine Teilvalutierung statt, bevor die Kreditsumme komplett ausgezahlt wird.