Die Richtlinien Basel I bis III haben Ihren Namen vom Basler Ausschuss, welcher sich aus Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken (Europa, USA, Kanada, Japan) zusammen. 1988 wurde der erste Basler Eigenkapitalakkord veröffentlicht, um Finanzkrisen entgegenzuwirken und die Risiken des Kreditgeschäfts besser zu managen.
Was ist in Basel I bis III geregelt?
Durch Basel I bis III soll ein Ausfall der Banken verhindert werden. Eine Bank nutzt die Einlagen der Kunden um Kredite an andere Kunden zu vergeben. Dafür erhält die Bank Zinsen. Falls nun viele Kredite ausfallen, aber kein Eigenkapital mehr bei der Bank vorliegt, kann die Bank auch die Geldanlage der anderen Kunden nicht mehr auszahlen. Die Bank ist zahlungsunfähig. Je nach Größe der Bank kann dies enorme Auswirkungen auf die Wirtschaft haben, sodass die Basel Richtlinien einen Schutzmechanismus darstellen.
BASEL I
Basel I wurde eingeführt, um eine ausreichende Liquidität der Banken sicherzustellen und einen Zahlungsausfall zu verhindern. Das Eigenkapital soll mindestens 8% haftendes Eigenkapital betragen. Diese rechnerische Größe umfasst das eingezahlte Grundkapital der Bank (Kernkapital), das Ergänzungskapital (bspw. Nachrangdarlehen) und Drittrangmittel (bspw. Haftungszusagen).
BASEL II
Aufgrund der Erkenntnisse, dass Basel I nicht genug am tatsächlichen Risiko der Banken ausgerichtet war, wurde Basel II eingeführt. Es wurde ein verpflichtendes Rating für Kredite eingeführt. Je nachdem welches Rating vorliegt, wird eine andere Mindesthinterlegung mit Eigenkapital bestimmt. Je schlechter das Rating, desto mehr Eigenkapital muss hinterlegt werden.
Basel II wurde in drei Säulen aufgeteilt, um die Anforderungen zu konkretisieren. Während die erste Säule an der Mindesteigenkapitalanforderung von 8% festhält, diese Anforderung aber gleichartig für alle Kreditinstitute definiert, richtet sich die zweite Säule dem bankaufsichtlichen Überwachungsprozess. Durch die Rechte und Pflichten im Überwachungsprozess soll das Ausfallrisiko minimiert werden. Die dritte Säule beschreibt die Offenlegung der Kreditinstitute, um mindestens einmal jährlich eine Risikoeinschätzung zu ermöglichen. Die Einschätzung beinhaltet im wesentlichen Eigenkapital, Risiko und die genutzten Anlageklassen.
BASEL III
Die Finanzkrise 2008, welche im Wesentlichen aufgrund der Geschäftspolitik der Banken zurückzuführen ist, hat Änderungsbedarf in Form von Basel III aufgezeigt. Neben der Eigenkapitalquote ist auch die Qualität des Eigenkapitals wichtig. Daher darf im Krisenfall das Eigenkapital nicht mehr als Drittrangmitteln bestehen. Lediglich das Kernkapital soll als Haftungsmasse für Risiken dienen. Darüber hinaus wurde auch der Prozentsatz der Hinterlegungssumme erhöht.