Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?

Gewährleistungsbürgschaften werden in Deutschland auch als Kautionsversicherungen bezeichnet. Dabei werden Ansprüche innerhalb der Gewährleistungszeit abgesichert, meist in Form eines vertraglich festgelegten Betrages. Dies sichert Auftraggeber insofern ab, dass Ansprüche während der Gewährleistungszeit auch dann wahrgenommen werden können, wenn die Firma Insolvenz anmeldet oder entstandene Mängel aus anderen Gründen nicht zu beseitigen sind. Auftraggeber bestehen inzwischen sogar auf einen Sicherheitseinbehalt, wobei die vollständige Summe erst nach Ablauf der Gewährleistungszeit ausbezahlt wird. Dieser Zeitraum beträgt zwischen vier und fünf Jahre.

Wie viel Sicherheitseinbehalt ist üblich?

Auftraggeber halten in etwa fünf Prozent der Endabrechnung zurück. Diese Höhe von 5% ist im Forderungssicherungsgesetz aus dem Jahr 2009 gesetzlich geregelt, sodass Auftraggeber sogar ein Recht darauf haben. Als einzige Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Sicherheitseinbehalte zählt die Art des Auftrages. Dabei muss es sich um einen Neu- oder Umbau eines Hauses oder vergleichbarer Bauwerke handeln.

Alternativen zur Gewährleistungsbürgschaft

Alternativ zum Sicherheitseinbehalt kann ein Bauunternehmen auch eine Kautionsversicherung anbieten. In Fachkreisen spricht man dann von einer Mängelansprüchebürgschaft. Diese werden in den meisten Fällen direkt über die Hausbank in Form einer Bankbürgschaft hinterlegt. Der Kunde kann somit den vollen Endbetrag des Auftrages noch vor Ablauf der Gewährleistung bezahlen und im Falle eines Anspruches auf diese zurückgreifen. Zwar ist dies für den Kunden eine sehr große Absicherung und wird dementsprechend gerne genutzt, für die Firma stellt dies aber ein erhöhtes Risiko dar.

Wie viel Geld benötigen Sie?

Anrechnung auf die Kreditlinie

Finanzinstitute rechnen die Bürgschaften in den meisten Fällen auf die gegebenen Kreditlinien an. Damit kann das Unternehmen jedoch schnell an finanzielle Probleme geraten, da Betriebe sehr hohe laufende Kosten zu tragen haben. Der finanzielle Spielraum ist bei bestehenden Gewährleistungsansprüchen nämlich stark eingeschränkt, was bedeutet, dass ein Unternehmen mit bestimmten Summen nicht vor Ablauf der Ansprüche eines Kunden arbeiten können.

Gewährleistungsbürgschaften von Versicherungen

Mängelansprüchebürgschaften stellen hier eine Lösung für beide Seiten dar. Hier werden die Bürgschaften nicht auf die Kreditlinie angerechnet, sodass die Firma weiterhin Zugriff auf die Finanzen behält. Für die Firmen sind die Gewährleistungsbürgschaften von Versicherungen sogar noch günstiger als die der Banken. So bleibt unterm Strich sogar noch mehr Geld für das Unternehmen übrig. Die Kautionsversicherungen sind dabei frei wählbar und erstrecken sich auf eine Summe zwischen 25.000 Euro und 1.500.000 Euro. Innerhalb der Versicherungssumme kann gesetzten Falles die Mängelansprüchebürgschaft abgerufen werden. Die Bürgschaftslinien können bei den Versicherungen sogar entsprechend angehoben werden, sodass auch hier für die Firmen der Vorteil höherer Flexibilität besteht.

Beantragung von Gewährleistungsansprüchen

Möchte man heutzutage einen Gewährleistungsanspruch beantragen, so kann dies meist problemlos über das Internet erfolgen. Unternehmer loggen sich bei den entsprechenden Anbietern, bzw. den Versicherungen ein, und wählen zwischen der Ausführungsbürgschaft, der Mängelansprüchebürgschaft und der Vertragserfüllungsbürgschaft. Auch die Vorauszahlungsbürgschaft ist frei wählbar. Binnen weniger Tage wird nach Antragstellung die Bürgschaftsurkunde der Firma zugestellt. Die Gewährleistungsbürgschaften können weiterhin sogar online verwaltet oder verändert/bearbeitet werden.

Gewährleistungsfristen und Mängel

Auftragnehmer, bzw. die Unternehmen und Firmen, müssen für die erledigten Arbeiten und dessen Qualität garantieren. Sie übernehmen also für einen bestimmten Zeitraum die Gewährleistung ihrer Arbeit. Nach Fertigstellung werden die Bauarbeiten abgenommen und die Zeit der Gewährleistung beginnt. Binnen dieser Zeit dürfen die Bauteile und natürlich das fertiggestellte Bauwerk keine Mängel aufzeigen. Die Gewährleistungszeiten bei Mängeln unterscheiden sich je nach vertraglicher Bestandteile und Vereinbarungen. Wurden keine Regelungen festgelegt, so verjährt der Anspruch auf Nacherfüllung, auf Aufwendungsersatz oder auf Schadensersatz binnen fünf Jahre. Diese Regelung betrifft ausschließlich Bauwerksarbeiten, Planungsarbeiten oder Überwachungsarbeiten.

Sollten Mängel auftreten, so müssen diese per Foto und Feststellungsdaten oder gar Zeugen dokumentiert werden. Die sogenannten Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen. In diesen Schreiben müssen Fristen eingeräumt werden, binnen dieser Zeit der Auftragnehmer die Mängel beseitigen sollte. Hier sind vor allem Mängel wie Schimmel im Keller, fehlerhafte Schallisolierung von Wänden, undichte Regenrinnen oder abgeplatzte Fassaden gemeint.

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