Bewirtschaftungskosten (BewK) beziffern die Ausgaben für die laufende Bewirtschaftung einer Immobilie. Sie sind in §19 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) festgelegt und werden eingeteilt in:
- Abschreibungen
- Verwaltungskosten
- Instandhaltungskosten
- Betriebskosten
- und das Mietausfallwagnis
Abschreibungen sind Wertminderungen, die das Gebäude mit der Zeit erfährt und müssen jährlich getätigt werden. Bewirtschaftungskosten können bei vermieteten Objekten zum Teil auf den Mieter umgewälzt werden.
Bewirtschaftungskosten: Unterschiede bei der Nutzung einer Immobilie
Bei einer gewerblich genutzten Immobilie können alle BewK bis auf die Kosten für Instandhaltung für „Dach und Fach“ auf den Mieter umgelegt werden. Bei einer privaten Vermietung ist die Umlage begrenzt. Grundsätzlich können nur die Betriebskosten und Teile der Instandhaltungskosten umgesetzt werden. Diese Bewirtschaftungskosten waren auch die umlagerfähigen BewK genannt. Bei einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus zahlt die Eigentümerschaft anteilig die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten.