Was ist die Eigentümergrundschuld?

Wer einen Kredit für den Erwerb einer Immobilie aufnimmt, der belastet das Grundstück bzw. die Eigentumswohnung oder das Haus mit der Eigentümergrundschuld. Für jede Immobilie gibt es ein Grundbuch, in das eine Grundschuld eingetragen wird. Diese wird schließlich dem Eigentümer dieser Immobilie zugeschrieben. Die Worte Grund und Schuld setzen sich demnach einmal aus dem Grundstück, bzw. der Immobilie selbst, und einmal aus den dafür gemachten Schulden zusammen. Die Eigentümergrundschuld hingegen beschreibt die getilgte Kreditsumme einer Immobilie, also den Wert der Immobilie selbst.

Was passiert mit der Grundschuld nach Tilgung des Kredits?

Ist der Kredit bei der Bank getilgt, so muss die Grundschuld aus dem Grundbuch nicht automatisch gelöscht werden. Die Löschung müsste gesondert beantragt werden, tut man dies nicht, so wandelt sich die Grundschuld in eine Eigentümergrundschuld um. Diese kann man guten Gewissens auch so im Grundbuch stehen lassen. Möchte man einen neuen Kredit aufnehmen, beispielsweise für eine weitere Immobilie, so kann man die Eigentümergrundschuld an den neuen Kreditgeber abtreten. Sind mehrere Grundschulden auf eine Immobilie eingetragen, so macht dieses Vorgehen Sinn, im Falle einer Zwangsversteigerung werden diese der Reihe der Eintragungen nach bedient. Bei einem neuen Kreditgeber steht man folglich besser da.

Ohne Kreditaufnahme Eigentümergrundschuld

Was einige nicht wissen ist, dass sich Eigentümer einer Immobilie auch ohne Kreditaufnahme in ein Grundbuch eintragen lassen können. So kann der Eigentümer neben der Buchgrundschuld eine Briefgrundschuld eintragen lassen. Mit der Briefgrundschuld kann der Eigentümer eine schnelle Sicherheit bei anderen Banken oder Kreditgebern bieten. Bei noch unbelasteten Grundstücken wird dies sogar sehr häufig gemacht, da eine schnelle und erstrangige Sicherheit bereit gestellt werden kann. Natürlich kann auch die Eintragung der Buchgrundschuld übertragen werden, ohne dass vorher eine Briefgrundschuld übergeben wurde. Wird eine Eigentümergrundschuld eingetragen, so kann der Eigentümer flexibel und schnell reagieren.

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Vorteile einer erstrangigen Grundschuld

Haus- und Grundbesitzer stehen bei Banken generell sehr gut da, vor allem wenn diese eine Eigentümergrundschuld vorzuweisen haben. Diese hohe Rangstelle kann sich in günstigeren Konditionen für weitere Kredite bemerkbar machen. Wird der Grundschuldbrief an die Bank abgetreten, dann genügt dieses Vorgehen meist als Sicherheit. Der Begünstigte muss nicht mehr extra im Grundbuch erwähnt und eingetragen sein.

Wie ist eine Eigentümergrundschuld einzutragen?

Generell muss der Eigentümer einer Immobilie nicht den Gang zum Grundbuchamt wählen, sondern kann diese auch kraft Gesetzes eintragen lassen. Durch Tilgung eines Darlehens wird die Grundschuld automatisch in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt und steht dem Eigentümer zur Verfügung. Allerdings dürfen dafür keine Grundpfandrechte Dritter bestehen. Festzuhalten ist also, dass eine Eigentümergrundschuld das höchste Maß an Sicherheit für die kreditgebende Bank bedeutet. Immerhin stellt die Eigentümergrundschuld eine schuldenfreie und vollständig abbezahlte Immobilie im tatsächlichen Wert dar.

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