Der Einkommensnachweis einer natürlichen Person stellt eine wichtige Dokumentation für die aktuelle und bereits vergangene, finanzielle Situation von Arbeitnehmern dar. Damit kann die jeweilige Person belegen, wie viel Geld binnen der letzten Monate Brutto und Netto verdient worden ist. Dieser Nachweis kann beispielsweise dann verlangt werden, wenn ein Kredit bei der Bank bewilligt werden soll. Für diesen müssen spezielle Anforderungen eingehalten werden. Die monatliche Grundsicherung zum Leben muss trotz der Tilgung monatlicher Raten an die Bank gewährleistet sein. Der Einkommensnachweis belegt, dass ein festes Arbeitsverhältnis besteht, welche an monatlich fixe Einkunft gekoppelt ist. Bei den meisten Banken werden die letzten 3 vorliegenden Einkommensnachweise verlangt.
Wer stellt den Einkommensnachweis aus?
Generell ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seine Angestellten anzumelden und jeden Monat Einkommensnachweise auszustellen. Auf diesen wird genau ersichtlich, wie viel Nettolohn in jedem Monat auf das Konto ausbezahlt wird. Auch die genauen Abzüge vom Bruttogehalt werden detailliert aufgelistet. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben wie zum Beispiel die Abgaben an die Sozialversicherung, muss der Arbeitgeber bestimmte Formen für die Ausstellung wahren. Der aktuelle Monat mit Ausstellungsdatum, die Lohnsteuernummer und Sozialversicherungsnummer müssen ausgewiesen werden.
Wann werden Einkommensnachweise verlangt?
Überwiegend wird dann nach einem Einkommensnachweis verlangt, wenn ein Kredit bei der Bank bewilligt werden soll. Damit soll der Kreditnehmer die monatliche Belastung durch die Bank schließlich tragen können. Darüber hinaus können aber auch Vermieter von möglichen Neumietern Einkommensnachweise verlangen. Damit stellen diese sicher, dass sich der neue Mieter die monatliche Miete auch leisten kann.
Rein rechtlich betrachtet muss niemand seine Einkommensnachweise einem Dritten offen legen, allerdings können Kreditgeber oder Vermieter ihre Entscheidung davon abhängig machen (siehe: Bonitätsprüfung). Einkommensnachweise sind natürlich kein Garant für die Zukunft, denn Arbeitsplätze werden häufiger gewechselt oder gehen sogar gänzlich verloren. Auch macht es oft einen Unterschied, ob man sich in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis befindet. Da dies auf den Einkommensnachweisen jedoch nicht ersichtlich ist, können Kreditgeber oder Vermieter zusätzlich nach dem Arbeitsvertrag fragen.
Einkommensnachweise bei Selbstständigen und Freiberuflern
Selbstständige Personen oder Freiberufler haben in der Regel kein festes monatliches Einkommen. Sie erwirtschaften ihr Nettoeinkommen monatlich in unterschiedlicher Höhe. Auch besteht das Risiko eines finanziellen Zusammenbruchs oder Flauten. Aus diesem Grund vergeben einige Banken keine Kredite an Selbstständige, egal ob diese nach aktuellem Stand mehr verdienen als jemand, der gerade als Festangestellter arbeitet. Selbstständige können sich auch keine monatlichen Gehaltsnachweise ausstellen, sondern müssen ihre Steuererklärung einmal im Jahr abgeben und sich während dem laufenden Jahr selbst um Steuerrücklagen und Versicherungen kümmern. Für einen Kreditgeber oder Vermieter ist es schwierig nachzuvollziehen, welcher finanziellen Zukunft derjenige gegenübersteht.
Dennoch ist eine Kreditvergabe an Selbstständige nicht unbedingt ausgeschlossen, lediglich risikoreicher. Sie können anstelle der Einkommensnachweise andere Belege erbringen und vorlegen. Dann ist es ihnen möglich, ihre Zahlungsfähigkeit belegen, wobei an dieser Stelle oft Verdienstnachweise der letzten 2-3 Jahre gefordert werden. Einkommenssteuerklärungen oder Einnahmen-Überschussrechnungen und Kopien der letzten Jahresendabschlüsse liefern Aufschluss über die finanzielle Situation.