Was ist eine Zwangssicherungshypothek?

Eine Zwangssicherungshypothek ist eine geläufige Möglichkeit, offene Forderungen zukünftig abzusichern. Dies erfolgt im Grundbuch und geht Zulasten des betreffenden Schuldners. Das bietet einem Gläubiger mehr Sicherheiten. Zumeist kommt es zu dieser Form der Hypothek, wenn bereits ein Vollstreckungsbescheid ergangen ist. In diesem Zusammenhang ist deutlich geworden, ob der Schuldner in Besitz von wertvollen Immobilien ist, in dessen Grundbuch sich diese Zwangssicherungshypothek eintragen lässt.

Voraussetzungen für die Zwangssicherungshypothek

Eine der zwingenden Voraussetzungen für die erfolgreiche Zwangssicherungshypothek liegt in einer ergangenen Titulierung der Forderung vom Amtsgericht. Das können Vergleichsprotokolle, Urteile oder Vollstreckungstitel sein. Diese hat der Schuldner erhalten. Eine zweite Voraussetzung bildet eine Forderung, die über einen Betrag von 750 Euro liegt.

Über einen Auszug aus dem Grundbuch erfährt der Gläubiger, ob dem Schuldner überhaupt die Immobilie gehört. Anhand dieser Prüfung wird oftmals deutlich, welche anderen Gläubiger schon ihre Forderungen eingeführt haben. In den meisten Fällen gehört die Immobilie nicht dem Schuldner, sondern der Bank, die an erster Stelle steht. Erst nach dem Vollstreckungstitel und der Vorlage des Grundbuches entscheidet der Gläubiger, ob es sich überhaupt lohnt seine Forderungen einzutragen.

Macht einer Eintragung im Grundbuch Sinn?

Ist ein Objekt vielleicht nur noch 150.000 Euro wert, aber schon mit der doppelten Summe vorbelastet, macht es wenig Sinn, eine Zwangssicherungshypothek zu veranlassen. Die Gerichtskosten für solch einen Auszug sind äußerst gering und belaufen sich auf ca. 10 Euro. Es macht also auf jeden Fall Sinn, zumindest Einsicht in das Grundbuch zu nehmen. Zudem ist es möglich, erst mit der Zwangsvollstreckung zu beginnen, wenn nach der Zustellung des jeweiligen Titels 14 Tage vergangen sind.

Schritt für Schritt – Unterlagen für die Zwangssicherungshypothek zusammenstellen

Zu den erforderlichen Unterlagen für eine Zwangssicherungshypothek gehören zum Beispiel die Grundstücksbezeichnung, die vollständigen Angaben der Personen, die Gläubiger ebenso wie weiterführende Angaben zum Schuldner. Für den Titel benötigt der Gläubiger den originalen Vollstreckungsbescheid. Hier reicht eine bleibeglaubigte Kopie nicht aus.

Direkt nach der Eintragung gibt es alle Unterlagen zurück. Nun geht es daran, die Forderungen vollständig aufzustellen, um diese vollends geltend zu machen. In diese Auflistung gehören auch die Zahlungen, die der Schuldner bereits geleistet hat. Die Zinsen müssen dabei nicht ausgerechnet werden. Die Kosten für die Vollstreckung sind alle durch Belege eindeutig nachzuweisen.

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