Der Begriff ERP Kredite stammt aus dem damaligen European Recovery Programm, einem Wiederaufbauprogramm für Europa, aus dem sich heute Sondervermögen ergibt. Die gesetzliche Grundlage ist im Gesetz über die Verwaltung des ERP Sondervermögens vom 31. August 1953 geregelt. Die Kreditvergabe dieses Vermögens übernimmt derzeit die KFW-Mittelstandsbank, welche für verschiedene Förderarten bekannt ist. Tatsächlich werden ERP Kredite aus diesem Vermögen zur Förderung unterschiedlicher Vorhaben verteilt, wobei es immer um Erneuerung, Modernisierung oder Wiederaufbau geht. Vor allem Gründer und mittelständische Unternehmen profitieren von den Vergaben der Kredite und von den Beratungsförderungen. ERP Kredite werden folglich für Umwelt- und Energieeffizienzvorhaben verwendet, also an Unternehmen vergeben, welche ein derartiges Ziel verfolgen. Energieeffiziente und nachhaltige Projekte können so zu einem umweltbewussteren Leben beitragen.
Vorteile von ERP Krediten
ERP Kredite werden generell nicht nur für einen guten Zweck ausgegeben, sie sind auch für den Kreditnehmer absolut von Vorteil. Diese erhalten einen vergleichsweise günstigen Zinssatz und auch Gründer oder Selbstständige haben die Chance, an Geld zu kommen. Hier sei vor allem erwähnenswert, dass viele junge Unternehmen und vor allem Selbstständige von Banken für die Kreditvergabe abgelehnt werden. Für einen ERP Kredit ist kein Eigenkapital nötig, sodass eine Finanzierung zu 100 Prozent für Investitionen oder Betriebsmittel möglich wird. Als Gründer kann man also von den ERP Gründerkrediten profitieren und das so genannte „StartGeld“ in Anspruch nehmen.
Weitere Einsatzmöglichkeiten des ERP Sondervermögens
Das ERP Sondervermögen wird unter anderem auch in die Förderung der Wirtschaft gesteckt oder beteiligt sich in der deutschen Entwicklungshilfe. Immer wieder hört man auch davon, dass das Sondervermögen aufgelöst werden soll um in den Staatshaushalt zu fließen. Dies ist bis zum heutigen Tag jedoch nicht passiert. Hier übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Verwaltung. Sie erhalten letztendlich die Anträge für eine Förderung von der KfW Bankengruppe.
Förderbare Investitionen
ERP Kapital wird in der Regel bis zu einer Summe von 500.000 Euro ausbezahlt. Das Geld im Gründerbereich wird meist dafür bereitgestellt, um das Unternehmen einzurichten. Hierzu gehören die Anschaffung von Anlagen, Computer, den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, die Übernahme von Baukosten, Firmenfahrzeugen oder Investitionen in Lizenzen oder Patente. Auch für förderbare Unternehmensanteile kann das Geld aus einem ERP Kredit verwendet werden.
Welche Förderprodukte werden nicht finanziert?
Erneuerbare Energien, welche durch den Bau von Anlagen erwirtschaftet werden sollen, werden nicht durch ERP Kredite finanziert. Auch Baumaßnahmen für „Betreutes Wohnen“ oder Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Treuhandkonstruktionen gehören nicht dazu. Leider ändern sich die Bestimmungen und Voraussetzungen ständig für die Kreditnehmer und machen es diesen nicht unbedingt einfacher, an einen solchen Kredit heranzukommen.