Familienhypotheken dienen der Finanzierung von Immobilien, wofür die Banken Darlehen vergeben. Sie richten sich besonders an Familien mit Kindern. Die Familienhypothek ist somit eine spezielle Immobilienfinanzierung für meist junge Familien mit mehreren minderjährigen Kindern. Eine Grundschuld muss dennoch eingetragen werden, sodass sich diese Art der Finanzierung nicht grundlegend von herkömmlichen Immobilienfinanzierungen unterscheidet. So können öffentliche Fördergelder oder Fremd- und Eigenkapital in die Finanzierung einfließen. Als größten Vorteil stellt sich die zinsgünstige Darlehensvergabe heraus.
Bedingungen für eine Familienhypothek
Wer die Möglichkeiten einer Familienhypothek in Anspruch nehmen möchte, der muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bei seiner Bank Kinder unter 18 Jahre haben. Diese müssen weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld haben. Generell lohnt sich die Finanzierungsform für Familien mit mindestens zwei oder mehr Kindern. Mit nur einem Kind würde sich dies noch nicht ausbezahlen.
Als weitere Voraussetzung sei die Eigennutzung zu nennen, denn das Wohneigentum sollte folglich von der Familie selbst bewohnt werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, so können die Familien von einem Zinsabschlag von 0,25 Prozent für fünf Jahre auf die normalen Konditionen profitieren. Und auch was den Familiennachzug anbelangt, können Familien beruhigt sein, denn die Familienhypothek erlaubt eine Tilgungspause während der Elternzeit.
Für jedes Kind gibt es ebenfalls Förderungen zu je 75.000 Euro, hinzu kommt das Sondertilgungsrecht von 10 Prozent pro Jahr. Die flexiblen Familienhypotheken stellen viele Möglichkeiten bereit und passen sich den typischen Familienverhältnissen an. Unvorhergesehene Ausfälle, plötzlicher Familienzuwachs oder plötzliche Arbeitslosigkeit können mit einem Familienkredit ausgeglichen werden.
Sicherheiten für die Familie
Bei einer Kreditvergabe für eine Immobilie sollten Familien genau auf die Konditionen achten. Sämtliche Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. So sollte man auf die Rahmenbedingungen für Sondertilgungen, Tilgungssatzwechsel, die Laufzeit, die Zinsfestschreibungen und weitere Aspekte achten. Für die Kreditsicherheit dient eine Eintragung im Grundbuch.