Was ist ein Forderungswertpapier?

Wer ein Forderungswertpapier besitzt, der hat gleichzeitig einen Anspruch auf eine bestimmte Forderung. Diese kann einen Scheck oder eine Anleihe darstellen, aber auch Schuldverschreibungen und Pfandbriefe beschreiben. Festzuhalten ist also, dass Forderungswertpapiere sehr vielseitige und unterschiedliche Forderungen beinhalten können. Generell kann beispielsweise der Staat oder von einem Wirtschaftsunternehmen Forderungswertpapiere herausgeben. Sie unterscheiden sich zudem nicht nur in ihrer Art, sondern auch in der Höhe der Forderungssumme. Wechsel, Anleihen, Schuldverschreibungen und Pfandbriefe zählen zu den gängigsten Wertpapieren, wobei auch der ganz einfache Bankscheck als Forderungswertpapier zu bezeichnen ist.

Einlösen von Forderungswertpapieren

Damit ein Forderungswertpapier auch als solches bezeichnet werden kann, muss dieses natürlich geltend gemacht, bzw. eingelöst werden. Selbstverständlich muss dies nicht die Person sein, welche das Wertpapier zuerst in den Händen hält. Es ist nämlich nicht unüblich, dass mit den Papieren gehandelt wird oder diese an weitere Personen überschrieben werden. Je nach Art des Wertpapiers ist das sogar sehr häufig der Fall und kommt täglich im Geschäftsleben vor. So sichert man sich meist mit Hilfe eines Forderungswertpapiers finanziell ab oder nutzt es für den weltweiten Handel in der Finanzwelt.

Forderungswertpapiere als ein Anspruch auf Forderungen

Der Begriff wird durch das Einkommenssteuergesetz aus dem Jahr 1988 definiert. Zu den eben genannten Arten der Forderungswertpapiere kommen noch die Inhaberschuldverschreibungen und die Wandelschuldverschreibungen, sowie die Gewinnschuldverschreibungen hinzu. Zu bedenken ist an dieser Stelle, dass sich nicht alle Wertpapiere in ein Forderungswertpapier verwandeln können. Sie stellen nämlich nicht von Anfang an einen Anspruch auf eine Forderung dar. So zählen Wertpapiere wie Wechsel, Schecks oder Konnossements nicht generell zu den Forderungswertpapieren. Die Kapitalerträge resultieren nicht dem im Wertpapier garantierten Recht. Genauso kann eine Anleihe ein solches Wertpapier sein, das muss es aber nicht.

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Nicht jedes Wertpapier ist ein Forderungswertpapier!

Wichtig ist, dass das Wertpapier einer Forderung gegenüber steht. Wertpapiere, in denen so genannte Substanzgenussrechte verbrieft sind, gehören auch nicht zu den Wertpapieren, da sie keine Forderung darstellen. Zu versteuern sind diese Papiere übrigens mit den inzwischen sehr gängigen 25%, wobei aber die Zinserträge der Wertpapiere  nicht versteuert werden müssen.

In der Schweiz werden die Wertpapiere übrigens als Wertschriften bezeichnet. Grundsätzlich handelt es sich aber immer um Urkunden, welche das Recht übertragen, eine Forderung einzutreiben. Um dies aber tun zu können, muss die Urkunde dem Schuldner vorgelegt werden. Somit ist die Urkunde, das Wertpapier oder das Forderungswertpapier ein wichtiger Nachweis, um dieses Recht geltend machen zu können. Wer die Urkunde verliert, verliert gleichzeitig das Recht an der Forderung. Wie praktisch es deshalb ist, dass dank ständiger Modernisierungsmaßnahmen, die Wertpapiere auch digital gesammelt und aufbewahrt werden können. Die klassische Urkunde ist ohnehin eine sehr veraltete Methode.

Was gehört  nicht zu Wertpapieren?

Obwohl gleichermaßen vorgegangen wird, gibt es „Dokumente“ oder Schriftsätze, welche nicht zu den Forderungswertpapieren zählen. So besitzt man mittels Geld zwar das Recht, sich mit diesem etwas zu kaufen, dennoch gehören sie lediglich zu den gesetzlichen Zahlungsmitteln. Schuldscheine und Quittungen ebenfalls, denn sie dienen ausschließlich der Beweisfunktion und beinhalten keine Forderung in diesem Sinne.

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