In sehr vielen Fällen muss vor einer größeren Anschaffung die nötigen Mittel aufgetrieben werden. Finanzierungsmittel werden meist in Form von Darlehen seitens der Banken erteilt. Für diese entstehen allerdings auch Kosten, um die nötigen Mittel schließlich an ihre Kunden zu übergeben. Diese Kosten werden im Großen und Ganzen Geldbeschaffungskosten genannt und beschreiben all diejenigen Kosten, die bei der Beschaffung von Finanzierungsmitteln entstehen. Dabei sind darunter sowohl kleinere Bearbeitungsgebühren, als auch größere Notargebühren zu verstehen. Kosten die seitens der kreditgebenden Bank entstehen werden meist mit dem Auszahlungsbetrag verrechnet. Alle anderen Kosten müssen meist von den Kunden selbst bezahlt werden.
Arten der Geldbeschaffungskosten
Sofern das Geld nicht vom eigenen Sparbuch stammt, muss dieses vor einer Investition oder Anschaffung erst einmal aufgetrieben werden. Dies passiert meist über die Bank, sodass diese zunächst kontaktiert wird. Im Anschluss fallen verschiedene Bearbeitungsvorgänge an. So muss die Bank Anträge bearbeiten und ausstellen, Formulare prüfen, Bonitäten nachvollziehen oder Sicherheiten entgegennehmen. Ehe ein Darlehen vergeben wird, gehen ein paar Tage ins Land, denn die Bank vergibt Geld nicht willkürlich und möchte an den Darlehen etwas verdienen. Für all die anfallenden Tätigkeiten bei der Bank fallen Bearbeitungskosten an, die vom Kunden für die Bereitstellung des Kredits zusätzlich bezahlt werden müssen.
Im Bereich von Immobiliengeschäften fallen häufig auch Vermittlerprovisionen an. Viele Immobilien werden heutzutage nicht mehr von Privat zu Privat verkauft, sondern werden in die Hände eines Maklers gegeben. Dies hat meist den Sinn, dass sämtliche administrativen und rechtlichen Belange von einer erfahrenen Person erledigt werden. Wer eine Immobilie also erwerben möchte, der muss in diesen Fällen zunächst den Makler kontaktieren. Er wird die Immobilie vorführen, zwischen den verhandelnden Parteien vermitteln und Notartermine vereinbaren. Für diese Tätigkeit fällt meist ein prozentualer Anteil an Vermittlungsprovision an. Diese wird sowohl vom Eigentümer, als auch vom Käufer verlangt.
Sofern man sich bei einer Immobilie oder einem Fahrzeug und anderen Dingen unsicher in Sachen Wert ist, kann ein Gutachter zu Rate gezogen werden. Er ermittelt den Wert des Gegenstandes und wird in aller Regel Gutachterkosten in Rechnung stellen.
Notargebühren fallen dann an, wenn ein Kauf abgeschlossen werden soll. So stellt der Notar diverse Urkunden und Eintragungen in das Grundbuch aus und sichert beide Parteien damit ab. Für die Arbeiten eines Notars und die Beauftragung verschiedener Grundbucheinträge der Grundschulden, fallen Notargebühren, Grundbuchgebühren und weitere Kosten an.
Geldbeschaffungskosten schon vorab einplanen
Wichtig für die kreditnehmende Person ist es, sämtliche Geldbeschaffungskosten im Vorfeld zu kennen und einzukalkulieren. Beispielsweise will auch das Finanzamt nach dem Kauf einer Immobilie seinen Anteil in Form einer Grunderwerbssteuer. Auch ein Notar erhebt ordentliche Summen an Notarkosten, ebenso lassen sich meist Gutachter und Makler nicht schlecht bezahlen. Generell werden aber all diese Geldbeschaffungskosten in einen Kredit einbezogen, sodass man diese nicht immer aus eigener Tasche finanzieren muss. Von Vorteil ist dies aber natürlich immer in Form eines gewissen Eigenanteils.