Was ist ein Geldwäschebeauftragter?

Illegale Finanzströme sind alltäglich in unserem Wirtschaftssystem vertreten und tatsächlich ein globales Problem. Gelder werden dabei an den Steuergesetzen vorbei geschoben und kriminelle Geschäfte werden mit solchen Geldern finanziert. Auch der Terrorismus kann unter dem Deckmantel der Geldwäsche seine Werke ausüben. Geldwäsche wird sowohl im großen, als auch im kleinen Stil betrieben, täglich und zu jeder Zeit. Zur möglichst wirksamen Bekämpfung werden Geldwäschebeauftragte eingesetzt, deren Aufgabe es ist, Geldflüsse zu überwachen und bei Bedarf zu überprüfen. Maßgebend dafür ist das Geldwäschegesetz, woran sich vor allem größere Unternehmen orientieren müssen, damit Finanztransaktionen transparent und nachvollziehbar werden. Dazu gehören nicht nur Finanzdienstleister oder Kreditinstitute, sondern auch Rechtsanwälte, Immobilienmakler oder Versicherungsunternehmer. Auch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater oder Aktiengesellschaften müssen sich an strenge Pflichten halten. Auf Geldwäsche mit kriminellem Hintergrund stehen im Übrigen hohe Geld- und Freiheitsstrafen.

Verpflichtung zum Geldwäschebeauftragten

Laut dem aktuellen Geldwäschegesetz sind unter anderem die eben genannten Einrichtungen verpflichtet, einen internen oder externen Geldwäschebeauftragten zu beschäftigen. Neben diesem muss auch ein Stellvertreter bestellt werden, damit einfacher zwischen den Unternehmen und den Strafverfolgungsbehörden kommuniziert werden kann.

Anforderungen und Tätigkeiten der Geldwäschebeauftragten

Die Tätigkeiten der Geldwäschebeauftragten sind sehr vielseitig. In erster Linie sind sie aber Ansprechpartner für die entsprechenden Behörden. Außerdem muss sich ein Geldwäschebeauftragter darum kümmern, dass sämtliche geldwäscherelevanten Vorschriften innerhalb des Unternehmens eingehalten werden. Dies bedeutet Schulungen für Mitarbeiter, Anweisungen und Leitfäden erstellen und diverse Kontrollverfahren ausarbeiten und mitteilen. Werden Transaktionen, beispielsweise innerhalb einer Bank als auffällig wahrgenommen, so wird dem Geldwäschebeauftragten unverzüglich Mitteilung gemacht. Er hat nun die Aufgabe, diese Transaktion weiter zu überwachen und zu verfolgen. Verdachtsmeldungen und Strafanzeigen müssen natürlich in schwerwiegenderen Fällen ebenfalls Teil seines Tätigkeitsfeldes sein.

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Externe Geldwäschebeauftragte bestellen

Ist ein Unternehmen verpflichtet, einen Geldwäschebeauftragten zu stellen, so können diese Aufgaben auch an einen Dritten, also einen Externen, übertragen werden. Dies kann dann der Fall sein, wenn in einem Unternehmen nur eine oder zwei Personen für diesen Job in Frage kommen. Dabei ist die Beauftragung eines Dritten gar nicht unüblich. Interne Geldwäschebeauftragte gibt es ohnehin fast nur in Banken oder Finanzinstituten. Dort werden die Geldwäschebeauftragten entsprechend ausgebildet, sodass sich diese auch in Vollzeit der Aufgabe widmen können. Um einen externen Beauftragten zu bestellen, bedarf es der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Sie erteilt die Zustimmung, sofern der externe Geldwäschebeauftragte die Gewähr bietet, seine Aufgaben ordnungsgemäß durchzuführen.

Bei Verdacht auf Geldwäsche reagieren

100 Milliarden Euro Schwarzgeld werden in Deutschland jährlich an den Steuern vorbei gewaschen. Da die Bundesregierung den Kampf gegen Geldwäsche nicht alleine führen kann, werden die einzelnen Unternehmen mit in die Verantwortung gezogen. Bei einem Geldwäscheverdacht ist es allerdings mit einer bloßen Meldung oder Anzeige nicht getan. Oft stehen die Geldwäschebeauftragte Berge von Papierkram gegenüber. Im Verdachtsfall müssen die Unternehmen allerdings reagieren, sodass die Mitarbeiter ebenfalls bezüglich des Geldwäschegesetzes aufgeklärt sein sollten. Möchte ein Kunde einer Bank beispielsweise ein Luxusauto für 150.000 Euro bar bezahlen, so muss dieser Vorgang geprüft werden. Generell werden inzwischen alle Transaktionen, welcher höher als 2.500 Euro sind, geprüft und hinterfragt. Vor allem dann, wenn an der Identität des Kunden Zweifel bestehen. Ein gewisses Gespür für solche „Kandidaten“ ist hier sicherlich angebracht.

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