Was genau ist Geschäftsfähigkeit?

Sobald eine Person rechtsverbindliche Willenserklärungen und verbindliche Rechtsgeschäfte abschließen darf, bezeichnet man dies im Allgemeinen als Geschäftsfähigkeit. Heißt, dass die betreffende Person für alle Entscheidungen oder Abmachungen innerhalb der Vertragsbestandteile komplett alleine zur Verantwortung gezogen werden kann. Eltern und Dritte sind bei vollständiger Geschäftsfähigkeit einer Person ausgeschlossen und können nicht in die Haftung genommen werden. Nicht verwechselt werden darf die Geschäftsfähigkeit mit der Rechtsfähigkeit, denn Letztere besitzt automatisch jeder Mensch, wogegen die Geschäftsfähigkeit bestimmten Voraussetzungen unterliegt. Die Fähigkeit, Geschäfte in eigenem Ermessen zu tätigen und abzuschließen, setzt eine gewisse Verantwortungsfähigkeit und Einsicht voraus. So gibt es tatsächlich erwachsene Personen, denen die Geschäftsfähigkeit entzogen wurde.

Sinn geschäftsunfähiger Personen

Geschäftsunfähigen Personen sollen davor geschützt werden, sich selbst finanziellen oder anderweitigen Schaden zuzufügen. Insbesondere betrifft diese Regelung Kinder und Menschen mit krankhaften Störungen, bei denen sie nicht in vollem Bewusstsein handeln. So können geisteskranke Menschen oder geistig behinderte Personen nicht voll geschäftsfähig sein. In der Regel gibt es für diese Menschen einen gesetzlichen Vertreter oder Betreuer. Somit wird unter anderem auch verhindert, dass korrupte und geschäftsfähige Personen, geschäftsunfähigen Personen, verbindliche Rechtsgeschäfte aufdrängen, dessen Folgen sie gar nicht selbst absehen können. Werden dennoch in diesem Zusammenhang Geschäfte abgeschlossen, so sind diese als nichtig zu betrachten. Egal in welcher Form und unter welchen Bedingungen der Vertrag zustande kam.

Beispiel: Auch wenn das Abonnement der Mickey Maus Zeitschrift für Kinder gedacht ist, so kann dieses nur durch einen gesetzlichen Vertreter abgeschlossen werden.

Abstufungen der Geschäftsfähigkeit

Die Geschäftsfähigkeit ist nicht ausschließlich in geschäftsfähig und nicht-geschäftsfähig unterteilt, sondern ist in drei Abstufungen zu betrachten. Ältere Kinder besitzen demnach schon ein gewisses Maß an Verständnis und Einsicht und können eingeschränkt Geschäfte tätigen.

Vollständige Geschäftsunfähigkeit

Minderjährig ist in Deutschland jedes Kind unter 18 Jahren, vollkommen geschäftsunfähig ist das Kind allerdings nur bis zum 7. Lebensjahr. Auch Geisteskranke und entmündigte Personen sind vollständig geschäftsunfähig. Sollten diese dennoch Rechtsgeschäfte abschließen, so sind sie gesetzten Falles ungültig. Dabei ist es egal, ob es sich um die Bestellung eines Zeitschriften-Abonnements handelt, oder um den Kauf eines Buches in einem regulären Geschäft. Auch wenn die Eltern es dem Kind vorab erlauben, sind diese Geschäfte komplett unwirksam.

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Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Ab dem 7. und bis zum 18. Lebensjahr sind Personen beschränkt geschäftsfähig und können unter gewissen Voraussetzungen Geschäfte tätigen. Beispielsweise dürfen Kinder mit ihrem Taschengeld in einen Laden gehen und sich etwas kaufen. Doch auch hier ist die Geschäftsfähigkeit eingegrenzt, beispielsweise wenn es um den Kauf von Alkohol oder Zigaretten geht. Auch dürfen Kinder unter 18 Jahren keine Handyverträge abschließen, wohl aber ein Spielzeug zu einem einmalig zu zahlenden Preis kaufen.

Rechtsgeschäfte aus einer beschränkten Geschäftsfähigkeit, welche mit eigenen Mitteln getätigt werden, bedürfen keiner Zustimmung der Eltern. Wird allerdings im Internet etwas bestellt, so müssen die Erziehungsberechtigten dem Kauf wieder zustimmen. Eigene Mittel stellen beispielsweise das Taschengeld oder geschenktes Geld von der Oma dar.

Volle Geschäftsfähigkeit

Ab der Volljährigkeit und dem 18. Lebensjahr sind Personen voll und ganz geschäftsfähig und können ohne jegliche Einschränkungen Willenserklärungen abgeben und wirksame Rechtsgeschäfte abschließen. Dazu gehören Handyverträge, die Eröffnung eines Bankkontos oder die Buchung eines Zeitschriften-Abonnements.

Vorsicht walten sollte man generell im Ausland, denn nicht überall ist die volle Geschäftsfähigkeit erst ab dem 18. Lebensjahr in Kraft. So müssen beispielsweise Geschäfte von Minderjährigen in anderen Ländern gerichtlich angefochten werden, sofern die Eltern nicht mit diesem einverstanden sind.

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